Blockchain-Wechsel: Von Polygon zu SWIAT!

(28.09.26) Eine Anleihe ist im Grunde ein Kredit: Anleger stellen einem Herausgeber Geld zur Verfügung und erhalten dafür Zinsen. Bei einer Blockchain-Anleihe werden die Rechte an diesem Wertpapier in einem digitalen Register erfasst. Die deutsche Förderbank KfW hat nun mit einer bereits laufenden Anleihe getestet, ob sich die Technik hinter diesem Register austauschen lässt.

Das Besondere daran: Es wechselte nicht nur die Blockchain, sondern auch der Registerführer. Er ist dafür verantwortlich, die Einträge im Wertpapierregister ordnungsgemäß zu verwalten. Diese Aufgabe ging von Cashlink auf die DekaBank über. Gleichzeitig wurde das Register von der Blockchain Polygon auf die Infrastruktur SWIAT verlegt. Die DZ BANK blieb als Inhaberin der Anleihe eingetragen.

Für Anleger ist entscheidend, dass ihre Ansprüche bei einem solchen Wechsel bestehen bleiben. Man kann sich das wie den Umzug einer Bankakte in ein neues System vorstellen: Die technische Ablage ändert sich, der Inhalt des Vertrags nicht. Die KfW-Anleihe hat ein Volumen von 100 Millionen Euro und läuft bis zum 7. Dezember 2027.

Warum die Anleihe nicht einfach übertragen wurde

Eine Blockchain ist ein digitales Register, dessen Einträge von einem Netzwerk nach festgelegten Regeln verarbeitet werden. Ein Token ist hier die digitale Darstellung des Wertpapiers in diesem Register. Polygon und SWIAT arbeiten jedoch mit unterschiedlichen technischen Standards. Deshalb konnten die bestehenden Anleihe-Token nicht einfach von einem Netzwerk auf das andere verschoben werden.

Stattdessen erstellte die DekaBank neue Einträge auf SWIAT, während Cashlink die bisherigen auf Polygon löschte. Beide Schritte mussten aufeinander abgestimmt sein. Sonst hätte das Wertpapier vorübergehend doppelt erfasst werden können oder der neue Eintrag hätte gefehlt. Genau solche Fragen lassen sich am besten an einer echten Anleihe prüfen, während sie bereits läuft.

Der Fachbegriff für das Zusammenspiel verschiedener Systeme lautet Interoperabilität. Im Idealfall können Banken, Registerführer und Blockchain-Netzwerke Daten nach gemeinsamen Standards austauschen. Beim KfW-Test funktionierte der Wechsel, erforderte aber einen eigens abgestimmten Ablauf. Für eine breite Nutzung digitaler Wertpapiere wären einheitlichere Standards hilfreich.

Können Verbindungen zwischen Blockchains helfen?

Hier könnten künftig sogenannte Cross-Chain-Systeme helfen. Sie verbinden unterschiedliche Blockchain-Netzwerke und koordinieren die Übertragung von Daten oder digitalen Vermögenswerten. Ein Beispiel ist das Protokoll CCIP von Chainlink: In Tests mit dem Finanznachrichtendienst Swift wurde damit die Übertragung digital dargestellter Vermögenswerte zwischen verschiedenen Blockchains erprobt. Am KfW-Test war Chainlink nicht beteiligt.

Solche Verbindungen allein reichen bei einer regulierten Anleihe allerdings nicht aus. Es muss auch rechtlich eindeutig sein, wer das Wertpapier hält, wer das Register führt und wann ein alter Eintrag ungültig wird. Ein technischer Transfer per Knopfdruck wäre wenig wert, wenn danach zwei Register unterschiedliche Eigentümer ausweisen. Technik und verbindliche Verfahren müssen daher zusammenpassen.

Der KfW-Test macht dieses Problem greifbar: Der Wechsel gelang, obwohl die beiden Infrastrukturen unterschiedliche Standards verwenden. Zugleich zeigt der Ablauf, wie viel Abstimmung heute noch nötig ist. Je mehr Wertpapiere künftig auf verschiedenen Blockchains geführt werden, desto wichtiger werden gemeinsame Regeln für solche Wechsel.

Was bringt das in der Praxis?

Für Banken und Anleger stellt sich eine einfache Frage: Was passiert, wenn ein Registerführer gewechselt werden muss oder eine andere Blockchain künftig besser geeignet ist? Eine digitale Anleihe sollte über ihre gesamte Laufzeit zuverlässig verwaltet werden können. Die KfW hat gezeigt, dass ein Wechsel während des laufenden Betriebs möglich ist.

Ein weiterer Baustein folgt bei der Zinszahlung im Dezember 2026. Dafür will die KfW die Pilotlösung Pontes nutzen. Sie soll die Abwicklung von Geschäften mit digitalen Wertpapieren in Zentralbankgeld ermöglichen. Damit ist Geld gemeint, das von einer Zentralbank ausgegeben wird. Es unterscheidet sich von einem Stablecoin, der von einem privaten Anbieter herausgegeben wird und einen möglichst stabilen Wert anstrebt.

Für Privatanleger ändert der Techniktest zunächst nichts an den wichtigsten Fragen vor einem Anleihekauf: Wie zuverlässig kann der Herausgeber zahlen? Wie hoch ist der Zins? Wann wird das Geld zurückgezahlt? Und zu welchem Preis lässt sich die Anleihe kaufen oder verkaufen? Die Blockchain kann die Verwaltung verbessern. Ob dadurch auch Kosten sinken oder Anleger leichter Zugang erhalten, muss sich im breiten Einsatz erst zeigen.

Mein Fazit: Die Technik muss einen Wechsel aushalten

Eine digitale Anleihe auszugeben, ist nur der Anfang. Wirklich praxistauglich wird sie, wenn ihre Verwaltung auch bei einem Wechsel des Registerführers oder der Blockchain zuverlässig funktioniert. Der KfW-Test ist dafür ein wichtiger Schritt unter realen Bedingungen.

Lösungen zur Verbindung verschiedener Blockchains, etwa das CCIP-Protokoll von Chainlink, könnten solche Abläufe künftig erleichtern. Sie ersetzen aber keine klaren rechtlichen Zuständigkeiten und gemeinsamen Standards. Entscheidend ist, dass ein Wertpapier nach dem Wechsel eindeutig erfasst bleibt und die Ansprüche der Anleger gewahrt sind.

Für mich liegt darin der eigentliche Fortschritt: Blockchain-Technik wird an einer alltäglichen Anforderung des Finanzmarkts gemessen. Anleger müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Ansprüche sauber dokumentiert bleiben – unabhängig davon, welche Infrastruktur im Hintergrund genutzt wird.

Mehr Hintergründe unter: www.markus-miller.com

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