Krypto statt Euro: Das Gehalt der Zukunft?

(02.05.25) Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum sind längst keine reine Spekulation mehr – sie werden zunehmend auch im Alltag und in der Wirtschaft eingesetzt. Das betrifft nun auch das Arbeitsleben: Mit dem Urteil vom 16. April 2025 (Az. 10 AZR 80/24) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Gehaltsbestandteile grundsätzlich in Kryptowährungen ausgezahlt werden dürfen – unter bestimmten Voraussetzungen.

In dem verhandelten Fall hatte eine Mitarbeiterin eines Blockchain-Unternehmens vertraglich Anspruch auf eine erfolgsabhängige Provision in Ether (ETH). Trotz vorliegender Wallet-Adresse zahlte der Arbeitgeber einen Teil in Euro, nicht aber den vereinbarten ETH-Betrag. Die Klägerin bestand auf die vollständige Auszahlung in Krypto – mit Erfolg.

Sachbezug statt Barlohn – was das Urteil bedeutet

Das BAG stellte klar: Kryptowährungen sind kein gesetzliches Zahlungsmittel und fallen somit nicht unter „Geld“ im klassischen Sinn (§ 107 Abs. 1 Gewerbeordnung). Sie können aber als sogenannter Sachbezug gelten (§ 107 Abs. 2 GewO), sofern die vertragliche Regelung im objektiven Interesse der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers liegt. Entscheidend ist, dass der unpfändbare Teil des Arbeitsentgelts weiterhin in Euro gezahlt wird – ein Schutzmechanismus, der sicherstellen soll, dass grundlegende Lebenshaltungskosten abgedeckt bleiben.

Verstößt eine solche Vereinbarung gegen diesen Grundsatz, ist sie teilweise nichtig. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber zumindest den pfändungsfreien Betrag in Euro auszahlen. Die verbleibenden Teile des Gehalts können dann in Krypto erfolgen – etwa als Provision oder Bonus.

Digitaler Wandel im Zahlungsverkehr

Das Urteil spiegelt den aktuellen Trend wider: Immer mehr Unternehmen setzen auf Kryptowährungen – nicht nur als Investment, sondern auch als Teil der betrieblichen Prozesse. Besonders in technologieaffinen Branchen steigt die Bereitschaft, Krypto als Teil der Vergütung zu akzeptieren. Das kann für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiv sein – nicht nur aus spekulativen Gründen, sondern auch als Statement für technologische Offenheit

Gleichzeitig verbessert sich die Infrastruktur: Wallets, Krypto-Debitkarten und steueroptimierte Modelle machen es einfacher, Kryptowährungen im Alltag zu verwenden. Mit der Klarstellung durch das BAG entsteht zudem mehr Rechtssicherheit – für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer.

Mein Fazit: Kryptowährungen sind – auch – im Arbeitsleben angekommen

Mit dem Urteil vom 16. April 2025 wird klar: Kryptowährungen sind im Arbeitsleben angekommen. Wer auf digitale Assets setzt, kann nicht nur neue Zielgruppen ansprechen, sondern auch innovative Gehaltsmodelle schaffen

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Markus Miller

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