(20.11.23) Als erste deutsche Universalbank hat die Commerzbank jetzt die sogenannte Kryptoverwahrlizenz seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin erhalten. Diese Lizenz nach § 1 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 6 Kreditwesengesetz (KWG) ermöglicht die Verwahrung von Kryptowerten wie Bitcoin oder Ethereum, als Voraussetzung für weitere Dienstleistungen im Bereich der digitalen Vermögenswerte. In einem ersten Schritt strebt die Commerzbank an, ihren institutionellen Kunden eine sichere, regulatorisch konforme und zuverlässige Plattform für die Verwahrung von Kryptowerten auf Basis der Blockchain-Technologie zur Verfügung zu stellen.
Millers Krypto-Woche – Folge 40/23: Die deutschen Krypto-Banken kommen!
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