(17.10.23) Mit Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum wurden in den letzten Jahren beträchtliche Gewinnsummen erzielt. Jedoch müssen diese Gewinne unter gewissen Umständen auch versteuert werden. Ist dies nicht ordnungsgemäß geschehen, steht ein Steuerstrafverfahren im Raum. Wer sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht hat, kann durch die Abgabe einer Selbstanzeige Straffreiheit erlangen.
Allerdings hat der Gesetzgeber die Anforderungen an die Wirksamkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige in den letzten Jahren sukzessive verschärft und der Fall „Uli Hoeneß“ muss für jeden „Betroffenen“ eine Warnung sein, welche Risiken eine fehlerbehaftete Selbstanzeige mit sich bringen kann. Die auf Krypto- und Steuerrecht spezialisierte Kanzlei SBS LEGAL aus Hamburg hat hierzu in Person von RA Florian Hayko (links) und RA Finn Niklas Nitz (rechts) interessante Grundlageninformationen veröffentlicht. Die Ausführungen beziehen sich dabei auf das derzeit geltende Steuerrecht in Deutschland.
Steuergelder mit Kryptowährungen
Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum haben zahlreichen Anlegern in den letzten Jahren Verluste sowie Gewinne beschert. Während man bei Verlusten wenig beachten braucht, können Gewinne rechtlich interessant werden. Grob lässt sich hier festhalten, dass sie versteuert werden müssen, wenn sie innerhalb eines Jahres realisiert werden und der Gewinn 600 Euro oder mehr beträgt. Allerdings ist auch bei Verlusten zu beachten, dass unterjährige realisierte Verluste in der Steuererklärung angegeben werden sollten, damit diese entsprechend wirksam werden und für steuerliche relevante Gewinne in der Zukunft zur Verrechnung genutzt werden können.
Liegt der Gewinn oberhalb des Freibetrags, muss er gänzlich versteuert werden. Bitcoin bzw. Gewinne aus Kryptowährungen sind dabei als sog. „private Veräußerungsgeschäfte“ einzustufen. Sie werden dann nach dem persönlichen Einkommensteuersatz in Höhe von 0% bis 45% versteuert. Dabei darf auch die Haltefrist nicht vergessen werden: Hält man Bitcoin, Ethereum & Co. für länger als ein Jahr, so sind die Gewinne steuerfrei.
Das Interesse des Staates steigt
Wird in einem bestimmten Wirtschaftsbereich viel Geld mit Steuern kassiert, weckt das natürlich auch das Interesse der staatlichen Behörden. Sie wissen, dass hohe Gewinne auch massive Steuerhinterziehung bedeuten können. Im Jahr 2020 wurde das potenzielle Steueraufkommen aus Kryptowährungen auf ca. 1,2 Milliarden Euro geschätzt.
Das Finanzamt findet solche Zahlen sicherlich interessant. SBS LEGAL befasst sich auch intensiv Crypto Crime als neuem Rechtsgebiet. Zu diesen Straftaten, deren Kern im Kryptorecht liegt, zählt auch die Steuerhinterziehung. Aufgrund von Krypto-Kriminalität nahmen viele staatliche Behörden Krypto-Anbieter wie allen voran Kryptobörsen genauer unter die Lupe. Es ist wenig verwunderlich, dass auch die erzielten Gewinne dabei genauer untersucht werden. Fallen dabei steuerliche Ungereimtheiten auf, ist ein Steuerstrafverfahren nicht mehr weit.
Die Besonderheiten bei der Selbstanzeige
Es besteht die Möglichkeit, Steuerhinterziehung selbst anzuzeigen. Hierbei muss man allerdings einige Besonderheiten kennen. Man könnte sich nun fragen: Wieso sollte ich das Finanzamt freiwillig auf eine von mir begangene Straftat aufmerksam machen?
Die Antwort: Weil das der einzige Weg ist, einer Bestrafung sicher zu entgehen. Macht man alles richtig, entstehen keine strafrechtlichen Konsequenzen. Heißt also, keine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Auch ein Eintrag ins Führungszeugnis oder ins Zentralregister lassen sich so vermeiden.
371 Abgabenordnung: Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
(1) Wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, wird wegen dieser Steuerstraftaten nicht nach § 370 bestraft. Die Angaben müssen zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre erfolgen. […]
Achtung: Straffreiheit lässt sich durch eine Selbstanzeige nur erreichen, wenn man tatsächlich alle falschen Angaben berichtigt und alle fehlenden Angaben nachholt. Die gemachten Angaben müssen zu allen unverjährten Steuerhinterziehungen einer Steuerart zwingend korrekt sein.
Hohe Komplexität durch die Verjährungsfrist von 10 Jahren
Richtiggestellt werden muss dabei alles innerhalb der letzten 10 Kalenderjahre. Dies betrifft alle Einkunftsquellen der jeweiligen Steuerart. Nimmt mal als Beispiel die Einkommensteuer, so wurde bereits angeführt, dass Bitcoin-Gewinne als sog. „private Veräußerungsgeschäfte“ einzustufen sind. Daneben muss man aber beispielsweise auch Einkünfte aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit angeben.
Das bedeutet natürlich einiges an Aufwand. Dieser kann sich aber lohnen, denn man hat zur Selbstanzeige nur eine einzige Chance. Kommt das Finanzamt der Steuerhinterziehung einmal auf die Schliche, ist die Selbstanzeige nicht mehr möglich.
Ordentliche Dokumentationen für einen reibungslosen Ablauf
Damit die Selbstanzeige möglichst reibungslos abläuft, sollte man es dem Finanzamt möglichst einfach machen. Hierfür lohnt es sich, schon während des Tradings mit Kryptowährungen eine ordentliche Dokumentation anzufertigen. Das kann enorm viel Zeit und Geld im anschließenden Verfahren einsparen. Hierfür gibt es auf dem Markt bereits zahlreiche Anbieter. Eine sachgemäße Buchführung sorgt für Unterlagen, die man im Ernstfall dem Finanzamt zukommen lassen kann. Beispielsweise Kontoauszüge und vergangene Steuererklärungen sollten sorgfältig dokumentiert werden.
Als Folge wird zwar trotzdem häufiger ein Steuerstrafverfahren eröffnet. Dieses dient dann jedoch lediglich der Überprüfung der Selbstanzeige. Sind die gemachten Angaben korrekt und vollständig, so wird das Verfahren eingestellt. Je besser die Angaben sind, desto größer ist also die Chance auf eine schnelle Einstellung des Verfahrens.
Mein Fazit: Keine Selbstanzeige in Eigenregie – Anwaltliche Beratung ist unerlässlich!
Bevor ein Krypto-Investor derartige Schritte geht, empfiehlt sich stets eine professionelle juristische Beratung. Insbesondere bei hohen Gewinnbeträgen kann die Rechtslage komplex werden. Zu bedenken sind beispielsweise auch Zinsen, welche bei einem Zeitraum von 10 Jahren unerwartet hoch zu Buche schlagen können. Auf Steuer- und Kryptorecht spezialisierte Experten – wie die versierten Rechtsanwälte von SBS LEGAL – können Ihnen dabei helfen, die Lage richtig einzuschätzen. Das ist sehr wichtig, weil im Einzelfall viele Faktoren zu berücksichtigen sind, sodass ein Steuerpflichtiger schnell den Überblick verlieren kann. Das kann wiederum unter Umständen gravierende Folgen haben, bis hin zu einer Haftstrafe.
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Gründer und Chefanalyst KRYPTO-X.BIZ und GEOPOLITICAL.BIZ
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