FMA Österreich warnt vor OpaBitcoin!

(21.08.23) Haben Sie schon einmal von OpaBitcoin gehört? Das ist weder eine neue Kryptowährung noch die Schwesterplattform von OmaBitcoin, sondern ein dubioser Bitcoin-Broker mit angeblichem Sitz in London. Auf der Internetseite des Unternehmens ist u.a. in deutscher Sprache zu lesen:

Unsere Mission: Bei OpaBitcoin verfolgen wir das Ziel, der Broker der Wahl für Kleinanleger und institutionelle Investoren zu sein. Wir verstehen, dass der moderne Investor bestimmte Standards hat und spezifische Dienstleistungen benötigt. Aus diesem Grund möchten wir fortwährend sicherstellen, dass unser Serviceangebot auch den individuellen Bedürfnissen aller unserer Kunden zugeschnitten werden kann.

Über uns: Wir sind ein marktführender Anbieter von Online-Broker-Dienstleistungen. Wir helfen Anlegern aller Erfahrungsstufen, Zugang zu den Gelegenheiten auf den globalen Finanzmärkten zu erhalten. Einfach und unkompliziert. Unsere Werte sind Integrität, Professionalität, Transparenz, Qualität und Innovation, und wir sind dem Anbieten einer ultimativen Handelserfahrung für unsere Kunden verschrieben.

Absurde Namen? Regulatorischer Status ist entscheidend!

Vor einigen Jahren kollabierte in Italien mit „BitGrail“ eine Kryptobörse, deren Chef auf Twitter unter dem Namen „Francesco The Bomber“ sehr aktiv war. Sein richtiger Name lautet Francesco Firano. Neben meiner grundlegenden Empfehlung, ausschließlich auf regulierte Kryptobörsen zu setzen, ist für mich allein diese Namensgebung sehr wohl ein erstes Warnsignal. Selbstverständlich lässt eine derartige Namenswahl bzw. die Nutzung eines Pseudonyms nicht per se auf ein unseriöses Verhalten schließen. Dennoch habe ich mich damals gefragt, welcher Anlegertyp einer äußerst kleinen, weitestgehend unbekannten und unregulierten Kryptobörse sein Geld anvertraut, deren Chef ein derartiges Pseudonym – öffentlich – verwendet.

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Dieser Fall ist mir aktuell wieder in Erinnerung gekommen, als ich eine Warnmeldung der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) gelesen habe, zu einem „Krypto-Anbieter“, der sich OpaBitcoin nennt. Grundlegend dürfte die mit der Namensgebung verbundene Assoziation die sein, dass das Unternehmen die auf den ersten Blick so komplex erscheinende Kryptowelt rund um Bitcoin, Ethereum und Co. so einfach machen will in der Handhabung, dass es auch der Opa versteht. Es kann aber natürlich auch sein, dass die Buchstaben OPA für etwas ganz anderes stehen. Ebenso wäre ersteres vermutlich schon wieder diskriminierend, weil was ist mit der Oma, die in Bitcoin investieren möchte? OmaBitcoin habe ich jedenfalls nicht gefunden!

Da es in Österreich bekannte und vollregulierte Kryptobörsen wie „Bitpanda“ gibt, die nichts mit einem Panda(bär) zu tun haben, oder in Deutschland mit „Bison“ eine solide Krypto-Handelsplattform, die ebenfalls ein Tier als Namensgeber und Logo verwendet, ist natürlich nicht der Name der Grund für die Warnung der österreichischen Finanzmarkt-Aufsichtsbehörde FMA, sondern die fehlenden Zulassungen und Lizenzen. Auf diese sollten auch Sie als Investor primär achten, bevor Sie ein Konto bei einer Kryptobörse oder sonstigen Online-Investmentplattform eröffnen.

Nachfolgend die Investorenwarnung der FMA Österreich im Originalwortlaut:

BEKANNTMACHUNG

Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:

OpaBitcoin

mit angeblichem Sitz in London

Web: opabitcoin.com

E-Mail: support@opabitcoin.com

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet. Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz.

Achtung vor den Bitcoin-Bauernfängern und Krypto-Betrügern!

Ich warne Sie regelmäßig vor dubiosen Anbietern und aktuellen Betrugsmaschen. Sollte das Kind bereits in den Brunnen gefallen und ein Schadensfall eingetreten sein, sind die nachfolgenden Punkte ratsam:

1. Anzeige bei der Polizei erstatten

2. Nationale Aufsichtsbehörden informieren (BaFin, FMA, FINMA)

3. Beschreitung des Rechtsweges über einen spezialisierten Anwalt – Hier steht Ihnen unser Experten-Netzwerk zur Verfügung!

 

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Beste Grüße

Markus Miller

Gründer und Chefanalyst KRYPTO-X.BIZ und GEOPOLITICAL.BIZ

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