Pocket Bitcoin: Blocktrainer empfiehlt – BaFin warnt!

(07.06.23) Nach dem Europäischen Parlament hat mittlerweile auch der Europäische Rat der MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) zugestimmt. Die MiCA sorgt für eine risikogerechte Regulierung und verfolgt das Ziel, die Funktionsfähigkeit der Märkte zu gewährleisten und den Schutz der Krypto-Investoren zu erhöhen. Die MiCA schafft dadurch die für alle Marktteilnehmer die so wichtige Rechtssicherheit für Innovationen im Bereich der Blockchain-Technologie und den damit verbundenen Kryptowährungen.

In der praktischen Umsetzung werden einige Bestimmungen zu Kryptowährungen und E-Geld-Token (Stablecoins) aller Voraussicht nach ab Juli 2024 in Kraft treten. Der Großteil der MiCA-Verordnung wird allerdings erst Anfang 2025 wirksam. Alle Europäischen Aufsichtsbehörden und die innerhalb der EU tätigen und regulierten Krypto-Dienstleister bereiten die technologische Infrastruktur bereits mit Hochdruck vor, um die entsprechenden regulatorischen Vorschriften durchzuführen. Gleichzeitig sind zahlreiche aufsichtsrechtliche Regelungen auch heute schon zu beachten.

Wie wichtig die Beachtung der regulatorischen Vorschriften ist, zeigt eine aktuelle Warnmeldung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor dem Anbieter „Pocket Bitcoin“ aus der Schweiz, für den die Pocket App GmbH verantwortlich zeichnet. Gleichzeitig müssen sich Bitcoin-Influencer und Krypto-Informationsportale mit Blick auf die Überprüfung ihrer Kooperations- bzw. Werbepartner hinterfragen, ob sie den regulatorischen Anforderungen und ihren damit verbundenen Sorgfaltspflichten auch ordnungsgemäß nachkommen. Das scheint mir bei einigen bekannten Bitcoin-Influencern und Krypto-Informationsportalen nicht der Fall und das lässt sich auch klar durch Fakten und Tatsachen belegen.

Pocket Bitcoin: Durch Bitcoin-Influencer aus Deutschland und Österreich im EU-Raum promotet!

Das Unternehmen Pocket App GmbH schreibt auf seiner Internetseite (Bild: Screenshot vom 07.06.23), ich zitiere im Originalwortlaut:

„Bitcoin kaufen – in deine Wallet. Pocket tauscht deine Banküberweisungen automatisch in Bitcoin und schickt diese direkt in deine eigene Bitcoin-Wallet. Kein Benutzerkonto, keine Registrierung, direkt aus deinem Online-Banking.“

Daneben wird die Schweizer Flagge als Zeichen (Swiss made) für den Unternehmenssitz der Pocket App GmbH abgebildet. Gleichzeitig auch eine stilisierte EU-Flagge mit dem Hinweis „Verfügbar in Europa“. Hierzu gibt es unter den „FAQs“ – also den häufigsten Fragen – nachfolgende Unterseite einer Länderliste (Screenshot vom 07.06.23) mit dem Titel „Wo ist Pocket verfügbar?“:

Weiter unten werden auf der Hauptseite Logos von Bitcoin- bzw. Krypto-Informationsportalen genannt aus dem deutschsprachigen Raum, wie beispielsweise „Blocktrainer“ (Geschäftsführer der verantwortlichen bCyber GmbH mit Sitz in Deutschland: Roman Reher und Bastian Bleker).

Hier besteht ganz offensichtlich eine Werbekooperation, wie der Blick auf die nachfolgende Blocktrainer-Internetseite (Bild: Screenshot vom 07.06.23) zeigt. Diese Vorgehensweise der Pocket App GmbH – und auch der genannten Influencer bzw. Informationsportale – ist aus regulatorischer Sicht fragwürdig, wie eine aktuelle Meldung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zeigt.

Auf der Internetseite Blocktrainer.de steht darüber hinaus mit Bezug zur Werbung/Empfehlung für Pocket Bitcoin (Originalzitat)

„Sparplan leicht gemacht!

Freunde von Sparplänen/DCA und einfachen Prozessen aufgepasst! Seit heute findet ihr bei Blocktrainer.de eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Bitcoin-Kauf in wenigen Minuten. Und das direkt in eure eigene (Hardware-)Wallet. Bei dem jungen schweizerischen Bitcoin-Anbieter „Pocket“ könnt ihr in nur wenigen Minuten und ohne Verifizierung eurer Personaldaten Bitcoin kaufen. Im Zuge der Integration eines ähnlichen Features in die beliebte App von Relai.ch, hatten wir euch in einem Video-Tutorial vor wenigen Tagen gezeigt, wie ihr Bitcoin-Adressen signieren könnt. Dieser Vorgang ist notwendig, um zu beweisen, dass die angegebene BTC-Adresse tatsächlich euch gehört. Das Feedback von großen Teilen aus der Community war, dass dieser Prozess zu umständlich und kompliziert sei und ob das nicht einfacher ginge.

Heute möchten wir euch mit „Pocket“ einen Service vorstellen, der es in der Tat geschafft hat, diesen Signaturprozess zu vereinfachen und für einige gängige Wallets wie z.B. die BitBox02 sogar zu automatisieren. Auf diese Weise sparen sich die Nutzer einige Mühen und der Prozess ist in wenigen Minuten vollständig durchlaufen. Mit 1,5% Gebühren ist der Service darüber hinaus relativ günstig.“

„Sicher & Einfach

Bei Pocket kaufst du direkt von deinem bestehenden Bankkonto aus Bitcoin. Du kannst diese anschließend direkt auf eine von dir gewählte Wallet auszahlen lassen. Der Prozess ist weitestgehend automatisiert und bedarf darüber hinaus keinerlei Benutzerkonto oder Angabe von persönlichen Ausweisdaten. Es müssen weder Dokumente hochgeladen noch eine neue App installiert werden. Die Kombination aus diesen Punkten, macht Pocket wohl zu einem der einfachsten und sichersten Wege, um Bitcoin zu kaufen.“

„Die Vorteile im Überblick:

  • Keine Verifizierung notwendig.
  • Keine Dokumente müssen hochgeladen werden.
  • Kein App-Download nötig.
  • Es muss kein Benutzerkonto angelegt werden, das ggf. gehackt werden könnte.
  • Auszahlung direkt und sicher in die eigene Wallet.
  • Zahlung direkt vom eigenen Bankkonto, ohne Zwischenschritt.

Für wen ist Pocket geeignet?

Zu empfehlen ist der Service hauptsächlich für:

  • Einsteiger, die es sich zutrauen, eine eigene Wallet und ihre BTC selbst zu verwalten.
  • Fortgeschrittene, die den Komfort schätzen, direkt vom eigenen Bankkonto in die eigene Wallet zu kaufen.
  • All diejenigen, die DCA betreiben und sich einen Sparplan zum regelmäßigen Bitcoin-Kauf einrichten möchten.“

Nachfolgend die Warnmeldung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 07.06.23 (Bild: Screenshot BaFin-Website) in ihrer Rubrik „Warnungen & Aktuelles“ in den Themenbereichen „Unerlaubte Geschäfte“ und „Verbraucherschutz“, ebenfalls im Originalzitat:

Pocket Bitcoin: BaFin ermittelt gegen die Pocket App GmbH

„Die Finanzaufsicht BaFin hat den Verdacht, dass die in Lupfig in der Schweiz ansässige Pocket App GmbH über die Website pocketbitcoin.com/de unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen erbringt. Über seine Website ermöglicht das Unternehmen, gesetzliche Zahlungsmittel wie den Euro in Bitcoin zu tauschen.

Zum Hintergrund: Finanz- und Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank. Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.“

Hinweis: Mit dem Anbieter Relai AG bzw. der Relai App promotet der „Blocktrainer“ einen weiteren Bitcoin-Anbieter aus der Schweiz, dessen regulatorischer Status in EU-Ländern mit Blick – auf die aktive bzw. mittelbare Werbung und den mittelbaren Vertrieb – zu hinterfragen ist! Dass der „Blocktrainer“ als mittelbarer Wettbewerber zu bewerten ist, zeigt ein – mittlerweile rechtskräftiges – Urteil (Aktenzeichen Az.: 312 O 58/22) gegen den „Blocktrainer“, seitens des Landgerichts Hamburg: Millers Krypto-Woche – Folge 17/23: Ledger Wallet: Der Sturm im Wasserglas! – Blocktrainer

Ergänzung 12.06.23: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) führt ihre Ermittlungen in diesem Kontext auf reaktiver Basis bei konkretem Verdacht auf Rechtsverstöße. Die Warnmeldung zu Pocket Bitcoin ist daher weder als präventiv noch als Petitesse zu werten! Mittlerweile wurden auf der Internetseite von Pocket Bitcoin gravierende Änderungen bzw. Löschungen vorgenommen. Unter anderem die in obigem Bericht kritisierten Sachverhalte in Bezug auf die EU-Flagge.

Auch auf der Internetseite Blocktrainer.de wurden alle Verweise und Verlinkungen zu Pocket Bitcoin gelöscht und eine – beschwichtigende – Einschätzung zur BaFin-Warnung veröffentlicht. Auf Presseanfragen im Zuge meiner journalistischen Sorgfaltspflichtbestimmungen – mit einer Bitte bzw. Möglichkeit zur Stellungnahme – haben die Beteiligten (u.a. auch Pocket App GmbH, Relai AG) bislang nicht reagiert!

Ergänzender Hinweis 19.08.2024: Mittlerweile ist die obige Warnmeldung auf der Internetseite der BaFin gelöscht. Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht habe ich hierzu folgende Stellungnahme erhalten:

„Aufgrund meiner gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit, kann ich zu Einzelunternehmen nichts sagen. Für Ihren Hintergrund folgende Erklärung: Eine Verdachtsmeldung kann von der BaFin-Webseite genommen werden, wenn der Verdacht durch das betroffene Unternehmen nicht mehr besteht. Dafür muss das Unternehmen glaubhaft machen, die den Verdacht verursachenden Gründe ausgeräumt zu haben.

Ist dies ernsthaft geschehen, gibt es keine weitere Notwendigkeit mehr, Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Unternehmen zu warnen. Kommt es anschließend jedoch erneut zu verdachtsbegründenden Tatsachen, hat dies eine weitere Meldung der BaFin zur Folge.“

Quelle: BaFin – Pressesprecher Abwicklung und Geldwäscheprävention

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Markus Miller

13 thoughts on “Pocket Bitcoin: Blocktrainer empfiehlt – BaFin warnt!”

  1. BAFIN warnt und Blocktrainer empfiehlt? Natürlich folge ich der Empfehlung des Blocktrainers . Unsere Institutionen/Behörden sind alle durch die Bank korrupt und nicht glaubwürdig.

  2. Legal, illegale, scheissegal….. Pocket funktioniert super, ist mega transparent und schützt mich mit ihrer Firmenpolitik vor der Datenkrake EU!!! Mein Eigentum in 24 Worten gespeichert, geile Sache

  3. Sehr geehrter Herr Miller,
    das BMF hat mich per Email von der Adresse „Bundesministerium der Finanzen “ aus (IP-Adressse zeigt auf Nordamerika) aufgefordert, 42% meiner Kryptoeinlagen auf eine bestimmte Bitcoin-Wallet-Nummer einzuzahlen, weil ich diese in der Steuererklärung nicht angegeben hätte.
    Dies ist selbstverständlich eine kriminelle Nachricht. Sehen Sie eine Möglichkeit, die Walletadresse nachzuverfolgen, denn nur dann würde sich eine Anzeige lohnen, oder haben Sie andere Empfehlungen für ein Vorgehen?
    Vielen Dank im voraus
    Mit freundlichem Gruß aus München
    Rolf Vonau

  4. Ich schließe daraus das weltweit alle Unternehmen die keine Lizenz in Deutschland haben mit sowas rechnen müssen. Also z.B. Kraken, Bittrex, Bitfinex, Binance…etc.
    Lediglich Coinbase, Börse Stuttgart, Bitpanda haben eine Lizenz. Wie sieht es mit Bitcoin.de aus ?

    1. So ist es. Binance hatte ja dieses Problem auch schon und das war der Grund dafür, dass Binance seine deutschsprachige Website vom Netz genommen hat. Bitcoin.de bzw. die Bitcoin Group SE hat alle erforderlichen Lizenzen für ihre operativen Geschäftsbereiche. Beste Grüße Markus Miller

  5. Also in der Mitteilung der BafIn steht das, was das Unternehmen tut. Und da steht nicht einmal das es das in DE tut!!!
    Es steht dann nur als „Zum Hintergrund“ was die Bafin für einen Zweck hat, und zwar in Deutschland zu kontrollieren.
    Aber ich habe nirgendswo in den Text gelesen das Pocket Bitcoin in Deutschland aktiv tätig ist?
    Wenn ich es überlkesen lasse, schaue ich mir gerne ein Screen davon an!

    Sieht mir eher nach Versuch Reichweite mit anderen Namen zu erreichen!
    In den Artikel wird 16 mal „Blocktrainer“ erwähnt!!

    Sowas zeigt halt, wer wo in der Nahrungskette steht. Sorry!

    1. Den Screenshot finden Sie sogar im Beitrag, bitte einfach lesen bzw. nochmals lesen im gesamten Kontext! Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) führt ihre Ermittlungen in diesem Kontext auf reaktiver Basis bei konkretem Verdacht auf Rechtsverstöße. Die Warnmeldung zu Pocket Bitcoin ist daher weder als präventiv noch als Petitesse zu werten! Beste Grüße Markus Miller

  6. Den Text habe ich gelesen aber nicht verstanden warum die BaFin da überhaupt aktive wird. Weil es ist ja einer Schweizer Firma. Müssten da nicht eher regulierungsbehörden der Schweiz zuständig sein?

    1. Steht doch explizit in der Mitteilung der BaFin, die ich im Originalwortlaut als Text und Screenshot übernommen habe! Zusätzlich meine Ausführungen in Bezug auf mittelbare Werbung/Vertrieb innerhalb der EU bzw. in Deutschland! Beste Grüße Markus Miller

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