(26.05.23) Das 1. Gebot in der Welt der Kryptwährungen lautet: „Not your keys, not your coins“. Das bedeutet: Nur wenn Sie die Privaten Schlüssel (Private Keys) als Besitznachweis für Ihre Kryptowährungen selbst in der Hand haben, sind Sie auch der Eigentümer Ihrer wertvollen Cryptocoins rund um Bitcoin, Ethereum & Co. Ansonsten delegieren Sie die Verantwortung für Ihren Besitz und somit am Ende des Tages Ihr Eigentum an eine Zentralinstanz, wie beispielsweise die einer Kryptobörse.
Diesem zentralen Anbieter müssen Sie uneingeschränkt vertrauen. Deswegen rate ich schon seit Jahren zur Sicherung Ihrer wertvollen Cryptocoins mittels der Nutzung einer soliden Hardware-Wallet, als Tresor und Datensafe für Ihre Kryptowährungen wie beispielsweise die Hersteller bzw. Produkte Trezor, Ledger, Bitbox, Keepkey, SecuX oder Ellipal.
Das französische Technologie-Unternehmen Ledger SAS mit Sitz in Paris ist einer der führenden Hersteller in der Welt der Hardware-Wallets und zählt mit seinen Produkten Ledger Nano S, Ledger Nano S Plus, Ledger Nano X und dem neuen Ledger Stax zu meinen langjährigen Favoriten. Daran hat sich nichts geändert. Derzeit steht eine neue Anwendung mit Namen „Ledger Recover“ im Kreuzfeuer der Kritik der globalen Krypto-Community, im Speziellen aber bei Bitcoin-Puristen, die teilweise ein sektenähnliches Verhalten an den Tag legen und dubiose Eigeninteressen verfolgen.
Achtung vor der dubiosen Methode: Warnung + Werbung!
Beispielsweise dadurch, dass Sie ihre Warnungen mit Produkt-Partnerschaften zu konkurrierenden Hardware-Herstellern (Bitbox) verknüpfen und dafür Vertriebs-Provisionen kassieren. Lassen Sie sich als Ledger-Nutzer von derartigen subversiven Subjekten bitte nicht verrückt machen, dafür gibt es keinen Anlass! Gleichzeitig sind die Methoden der Krypto-Youtuber bzw. Bitcoin-Influencer, die gleichzeitig Produkte vertreiben und Anbieter promoten, nicht nur wettbewerbsrechtlich zu hinterfragen, sondern juristisch angreifbar, wie ein aktuelles erstes Urteil zeigt.
Das Urteil vom 20.04.2023 (mit dem Aktenzeichen Az.: 312 O 58/22), hat die auf Vertriebs-, Wettbewerbs- und Kryptorecht hochspezialisierte Rechtsanwaltsgesellschaft SBS LEGAL Schulenberg & Partner vor Kurzem vor dem Landgericht Hamburg gegen den sogenannten „Blocktrainer“ Roman Reher und sein Unternehmen die bCyber GmbH erwirkt. Vertretungsberechtigt und somit verantwortlich für die bCyber GmbH sind Roman Reher und Bastian Bleker. Dazu nachfolgend eine Stellungnahme von Fachanwalt Stephan R. Schulenberg, Partner bei SBS LEGAL.
Fakten statt Angst für alle Nutzer von Ledger-Wallets!
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Millers Krypto-Woche – Folge 17/23: Ledger Wallet: Der Sturm im Wasserglas!
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WettbewerbsR: Aussage von Youtuber wegen Anschwärzung
Gastbeitrag von Fachanwalt Stephan R. Schulenberg, LL.M.Eur.von SBS LEGAL
Landgericht Hamburg: YouTuber „Blocktrainer“ ist kein Presseorgan sondern mittelbarer Wettbewerber
In dem Fall vor dem Landgericht Hamburg (Urteil vom 20.04.2023, Az.: 312 O 58/22) geht es um Aussagen, die der YouTuber „Blocktrainer“ über die von uns vertretene Cake Pte., einer Anbieterin von Krypto-Finanzdienstleistungen, im Rahmen eines Videos getätigt hat. In seinem Urteil stellt das Gericht nun klar, dass die Aussagen des YouTubers nicht „nur“ unter presserechtlichen Gesichtspunkten zu würdigen sind, sondern auch im Einklang mit dem wesentlich schärferen Wettbewerbsrecht stehen müssen. Denn der YouTuber veröffentlicht auf seinem Kanal regelmäßig Werbung für andere Krypto-Dienstleister, zB in Form von Affiliate-Links. Er fördere damit gezielt fremden Wettbewerb, also solche Unternehmen, die mit der Cake pte. Ltd. im Wettbewerb stehen. Dazu führt das Gericht aus:
„Bei dieser gebotenen Gesamtwürdigung ist zu berücksichtigen, dass sich im unmittelbaren Umfeld des Beitrags, nämlich auf der Internetseite direkt unter dem Beitrag stehen eine Verlinkung zu dem Angebot der Nuri GmbH und damit einer Wettbewerberin der Klägerin befindet. (…) Daraus folgt ein mittelbares Wettbewerbsverhältnis, weil die Beklagte für mit ihr verbundene Unternehmen wirbt, die mit der Klägerin in Wettbewerb stehen.“
Die Rechtsprechung des Landgericht Hamburg bedeutet eine Erleichterung der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen den „Blocktrainer“
Für YouTuber, die themenbezogenen Werbung zu ihren Veröffentlichungen verbreiten, bedeutet dies, dass sie sich bei Kritik an Wettbewerbern der beworbenen Unternehmen z.B. an das Verbot der unlauteren Anschwärzung oder Herabsetzung ( § 4 UWG) halten müssen. Für Unternehmen, die von einem YouTuber, wie im vorliegenden Fall, mit Kritik überzogen werden, um Reichweite für seine Werbemaßnahmen erreichen, bedeutet die Rechtsprechung eine Erleichterung bei der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen. Das Urteil ist (noch) nicht rechtskräftig und kann noch mit einem Rechtsmittel angegriffen werden.
SBS LEGAL – Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz, Medienrecht und Top-Experten für Kryptorecht!
In Fragen rund um das Wettbewerbsrecht und den Gewerblichen Rechtsschutz ist die hochspezialisierte Kanzlei SBS LEGAL ein Top-Ansprechpartner für Sie. Sie haben Probleme mit Konkurrenten in Ihrer Branche? Oder Sie haben Sorgen im Bereich des unlauteren Wettbewerbs? Wie müssen Sie sich verhalten, wenn Sie eine Abmahnung bekommen? All diese Themen können Sie mit einem der erfahrenen Fachanwälte wie RA Stephan R. Schulenberg (Bild links) oder RA Tae Joung Kim (Bild rechts) besprechen.
Neben der Expertise im Wettbewerbsrecht verfügt die Kanzlei SBS LEGAL intern ebenso über Fachanwälte für das Urheber- und Medienrecht, die sich auch um das Fachgebiet Reputationsrecht für Sie kümmern. Ebenso sind die Rechtsanwälte von SBS LEGAL für mich die TOP-Experten für Kryptorecht, frei nach meinem Motto im so wichtigen juristischen Kontext: SBS LEGAL fixes this!
SBS LEGAL
Beste Grüße
Gründer und Chefanalyst KRYPTO-X.BIZ und GEOPOLITICAL.BIZ
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Guten Tag Herr Miller.
Vorweg – schätze Ihre Informationen und Youtube Videos sehr und möchte mich dafür bedanken (auch wenn ich nicht immer zu 100% Ihre Meinung teile) – wie ggf. in diesem Fall.
Teile allerdings Ihre Ansicht – dass der Blocktrainer etwas zu „bekehrend“ unterwegs ist – nach langjähriger Beobachtung des Krypto Universums meinerseits, kam ich zur Einsicht , dass womöglich 99% der etwa 25’000 gelisteten Crypto Assets auf Coinmarketcap nicht wirklich von „Nutzen“ für die Welt sind. Aus diesem Blickwinkel, bin ich dann wohl ebenfalls ein Purist und teile seine Ansicht (wenn nicht gar so eng , intensiv & emotional) .
Bezüglich „Information“ möchte ich über zwei Punkte sprechen:
1. (war auch grosser Fan von Ledger) hätte die Firma Ledger da nicht einfach eine strategisch bessere „Herangehensweise“ wählen sollen? Zum Beispiel mit einem Ledger Firmware Variante , die dieses Recover kann und eine die das überhaupt nicht unterstützt. Sozusagen eine „opt in“ für die Recover fähige Firmware (für Nutzer die das möchten). Ob die Diskussion über Open Source nun solchen Produkten wirklich mehr Klarheit und Sicherheit bringt, wage ich zu bezweifeln. Da das daraus generierte Produkt = Firmware nicht so einfach „einsehbar“ ist.
Dem Wallet Hersteller muss in letzter Instanz also *vertraut* werden, dazu kommen dann noch „weniger“ wichtige Details wie zusätzliche Handlichkeit, Features und Design…
Mit dem Ledger Leak im 2020, wo unter anderem Ihre und meine Kundendaten im Darknet zu finden/kaufen waren, wuchs doch ein „Misstrauen“ gegenüber der Firma Ledger (nicht nur bei mir), deren Arbeit es doch ist – Security Produkte zu vertreiben! Wie schaffen sie das, wenn sie nicht einmal (so wie es scheint) Ihre Kundendaten schützen können?
Erwähne das, weil dieser Zusammenhang ist in der ganzen Diskussion entscheidend ist – das Vertrauen erst mal „weg/angekratzt“ (siehe Banken Welt)…
2. Allgemeines sollte es schon in unser aller Interesse sein, dass möglichst frei über Fehler und Missstände aufgeklärt werden kann. Jeder sollte sich dann selber seine Schlüsse über diese News/ Fakenes ziehen können. Die allgemeine Entwicklung – sprich „Unterdrückung“ der Meinung (z.B. durch Androhung von Gerichts- Verfahren) sehe ich als sehr gefährlich an und zieht sich leider über viele Bereiche hin (COVID, Whistleblower, Umwelt). Aus diesem Grund sollten wir über viele, freie Meinungen froh sind und diese „konsumieren“ dürfen , solange wir möchten, dürfen und noch können.
Ich persönlich Denke nicht, dass der Blocktrainer sich durch gewisse Empfehlungen „selbst“ bereichern möchte.
Liebe Grüsse
Hallo Marco, vielen Dank für dein fundiertes und sachliches Feedback, das schätze ich sehr! Ich teile allerdings deine Einschätzung in wesentlichen Aspekten nicht, sowohl technologisch wie vor allem auch juristisch. Wir leben nun einmal in einem Rechtsstaat und nicht in einem rechtsfreien Raum. Das gilt für Scamer wie für den freien – nicht unlauteren – Wettbewerb. Ich werde in meinem kommenden Krypto-Update für die Börse Stuttgart ausführlich auf diese Thematik eingehen und all deine Punkte aufgreifen. Vielen Dank deswegen nochmals für diese wertvollen Anregungen. Beste Grüße Markus Miller
In welchem Zusammenhang steht die Kritik seitens des „Blocktrainer“ Teams an dem Ledger „Recover Service“ mit der Klage der Firma „Cake“? Was haben die Firmen „Ledger“ und „Cake“ hier juristisch miteinander zu tun? Ich verstehe den Zusammenhang nicht. Kann es sein, dass hier etwas vermischt wurde? Ich bitte höflichst um Aufklärung.
Sehr gerne! Hier wurde nichts vermischt, sondern das Urteil in der Kausa „Cake / Nuri“ lässt sich übertragen auf die Kausa „Ledger / Bitbox“. Der Anbieter Ledger wird ebenso bewusst diskreditiert, also „angeschwärzt“ und ein Wettbewerber mit der Bitbox promotet und beworben. Aber das steht alles im Text des Blogs und im entsprechenden Kontext. Das heißt hier liegt ein weiterer mutmaßlicher Wettbewerbsverstoss vor und genau dieser Zusammenhang wurde hergestellt, weil das Urteil aus Hamburg – bei Rechtskräftigkeit – auch hier anwendbar ist bzw. wäre. Alles weitere wird ggf. der Rechtsweg bzw. die Gerichtsbarkeit entscheiden. Beste Grüße Markus Miller
Hallo Herr Miller,
ist den damit zu rechnen, dass die Firma Ledger ähnlich wie die Firma Cake ein Gerichtsverfahren gegen den Blocktrainer anstrebt ?
Sehr gute Frage! Ich würde Stand jetzt, frei nach Franz Beckenbauer, darauf antworten: Schau’n mer mal 🙂
Ich denke Ledger würde mit so einem Verfahren gegen den Blocktrainer sein Image nicht unbedingt aufbessern.
Das (Image aufbessern) macht LEGO mit seinen Verfahren gegen die ganzen „kleinen“ YouTuber bzw. einen großen mit dem „Held der Steine“ und den vielen Abmahnungen gegen kleine Klemmbaustein-Shops auch nicht. Aber LEGO schützt seine Marke und geht konsequent gegen Rechtsverstöße vor und das sollte LEDGER SAS meiner Meinung nach auch kompromisslos tun! Unlauterer Wettbewerb ist kein Kavaliersdelikt! Beste Grüße Markus Miller