BaFin widerspricht GamesCoin Group und Rechtsanwalt Robert Meyen!

(14.10.22) Am 04.07.2022 hatte ich einen Beitrag veröffentlicht mit dem Titel „GamesCoin: BaFin ermittelt gegen die IDAA!„. Nach zunächst konstruktiven Gesprächen mit einem Verantwortlichen dieses fragwürdigen Krypto-Projektes wurde ich am 27.08.22 durch die Rechtsanwaltskanzlei mdrei. von Rechtsanwalt Robert Meyen abgemahnt, im Auftrag der GamesCoin Group GmbH – nicht der IDAA Independent Digital Assets Alliance LLC mit Sitz in Dubai – und dazu aufgefordert, meinen gesamten Beitrag zu löschen und aus dem Netz zu nehmen.

Ansonsten würden umgehend gerichtliche Schritte gegen mich eingeleitet und ich müsste mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung rechnen. Außerdem natürlich das übliche „Abmahn-blabla“ von ganz vielen Anwalts- und Gerichtskosten, die auf mich zukommen würden. Nun ist es so, dass ich regelmäßig derartige Anwaltspost erhalte und deswegen in diesem Bereich eine sehr hohe Resilienz aufgebaut habe. Auch aufgrund der hervorragenden Beratung und Unterstützung meiner Anwälte für Presse- und Medienrecht von SBS LEGAL Rechtsanwälte Schulenberg & Partner mit Sitz in Hamburg.

Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung gilt in aller Regel die Frist von einem Monat, nach Kenntnisnahme einer Veröffentlichung, durch den Antragsteller. Da aufgrund der dokumentierten Chat-Nachrichten und Telefongespräche zweifelsfrei feststand, dass die Kenntnisnahme der Gegenseite am Tag meiner Veröffentlichung erfolgte, war diese „Androhung“ ein vollkommen zahnloser Tiger, da mittlerweile fast 2 Monate ins Land gezogen waren. Jedes Gericht in Deutschland hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Antrag auf einstweilige Verfügung abgewiesen. Darüber hinaus ist es prozesstaktisch – aus meiner Sicht als „Hobbyjurist“ (Hallo Herr Arno Lampmann!) – schlicht eine Farce, eine Unterlassungsaufforderung derart umfangreich zu formulieren und zu verlangen, eine ganze Beitragsseite zu löschen, die auf belegbaren Tatsachenbehauptungen basiert.

Hat die BaFin wirklich einen Fehler gemacht und diesen eingestanden? NEIN!

Am 06.10.2022 habe ich eine weitere E-Mail erhalten von Rechtsanwalt Robert Meyen – dem Verfahrensbevollmächtigten der GamesCoin Group – mit folgendem Inhalt (Auszug), im Originalwortlaut:

„Ihnen (Anmerkung: Markus Miller) ist sicherlich nicht entgangen, dass die BaFin den streitgegenständlichen Eintrag derweil gelöscht hat, weil man dort die Fehlerhaftigkeit der Anschuldigungen erkannt hat. Spätestens jetzt sind Sie somit auch einer etwaigen Tatsachengrundlage für Ihre Veröffentlichung verlustig gegangen.“

Am 12.10.2022 habe ich eine weitere E-Mail von Rechtsanwalt Robert Meyen erhalten mit folgendem wesentlichen Inhalt (Auszug), im Originalwortlaut:

„Mithin haben Sie seit letzter Woche Kenntnis, dass Sie nicht mehr nur unzulässige Verdachtsberichterstattung betreiben, sondern sogar unwahre Tatsachenbehauptungen verbreiten. Wir fordern Sie im Namen unserer Mandantschaft auf, dies umgehend zu unterlassen. Sollte bis morgen Abend der Blogbeitrag unter GamesCoin: BaFin ermittelt gegen die IDAA! weiterhin abrufbar sein, haben Sie umgehend mit der Inanspruchnahme der Zivilgerichte zu rechnen. Wir weisen darauf hin, dass unwahre Tatsachenbehauptungen stets unzulässig sind.“

Ich habe daraufhin RA Robert Meyen folgende Ausführungen zu seiner Kenntnisnahme zurückgeschrieben:

1. Ich habe Ihnen in meinem Antwortschreiben vom 01.09.22 im Hinblick auf Ihre Abmahnung und Unterlassungsaufforderung klar meinen Standpunkt und meine Rechtsauffassung mitgeteilt. An dieser hat sich selbstverständlich nichts verändert. In der Anlage (PDF) nochmals mein damaliges Schreiben, falls das bei Ihnen untergegangen ist.

2. Ich teile auch Ihre aktuelle Rechtsauffassung nicht. Selbstverständlich habe ich hierzu bereits Rücksprache mit meinen Medienrechtsanwälten gehalten und mir eine professionelle juristische Handlungsempfehlung eingeholt. Meine Anwälte haben mir bestätigt, dass ich presserechtlich KEINE Veranlassung habe, etwas löschen zu müssen. Ich betone nochmals, dass mein streitgegenständlicher Beitrag vom 04.07.22 KEINE Verdachtsberichterstattung und KEINE unwahren Tatsachen beinhaltet, sondern sich – mit Bezug auf die BaFin-Meldung – auf klar belegbare Tatsachen bezog. Die Thematik Paulick/Federspiel basiert ebenfalls auf klaren und belegbaren Fakten und Tatsachen.

3. Es gibt auf meinem Portal www.krypto-x.biz mittlerweile sieben (7) mir bekannte BLOGS, die Bezug nehmen zu derartigen Warnungen der Aufsichtsbehörden und bei denen BaFin- oder FMA-Meldungen in späterer Folge gelöscht wurden. Das ändert aber presserechtlich nichts daran, dass ein Bericht aus der Vergangenheit, der zum Zeitpunkt der Verfassung somit auf diesen Tatsachen basierte nun „verlustig“ geht in seiner Tatsachendarstellung, wie Sie es in Ihrer vorhergehenden Mail dargestellt haben. Die BaFin-Ermittlung ist und bleibt eine Tatsache! Sie können gerne einmal bei Ihrem Anwaltskollegen RA (Hinweis: Name unkenntlich gemacht) nachfragen, der mehrfach vor unterschiedlichen deutschen Landgerichten und OLGs (Oberlandesgerichten) gegen mich eine Bauchlandung hingelegt hat, in einem derartigen Kontext. Ebenso ist es Fakt, dass das Unternehmenspersönlichkeitsrecht seitens der Gerichte in diesem presserechtlichen Kontext eine bei Weitem nicht so hohe Würdigung erfährt, wie bei einer Privatperson.

4. Selbstverständlich komme ich aber meiner journalistischen Sorgfaltspflicht nach. Das heißt, ich werde nicht den Eindruck erwecken, dass die BaFin-Meldung noch Bestand hat und diese – laut Ihrem falschen Vorwurf – weiter verbreiten, sondern werde eine offizielle Stellungnahme der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in meinem BLOG veröffentlichen und diesen somit ergänzen, so dass für Leser des Beitrages diese Entwicklung klar ersichtlich ist. Ich habe die Pressestelle der BaFin und die zuständigen Fachbereiche umgehend informiert und um eine Sachverhaltsdarstellung bzw. Stellungnahme gebeten zu diesem Vorgang. Diese habe ich aber noch nicht erhalten (Hinweis: Mittlerweile aber schon), weil derzeit die Prüfungen dazu laufen und Sie selbst wissen, dass derartige Vorgänge bei der BaFin auch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Hier wird sich dann herausstellen, ob die BaFin auch feststellt, dass – so wie Sie das behaupten – die BaFin einen Fehler gemacht hat, oder ob der Fehler nicht vielmehr bei Ihrer Mandantschaft liegt, weil hier unsachgemäße und täuschende Angaben auf der Internetseite gemacht wurden. Ein Beleg dafür ist ja schon vorhanden, weil mittlerweile wesentliche Texte auf der Internetseite IDAA.games geändert wurden, aufgrund dessen die BaFin tätig wurde. Auch dieser Sachverhalt ist durch die Screenshots in meinem BLOG klar belegt und dokumentiert, auf Basis von klaren Fakten und Tatsachen.

5. Ich betone nochmals, dass auch ich ein großes gerichtliches Feststellungsinteresse an meiner Publikation habe, nicht nur im Hinblick auf die BaFin-Thematik, sondern auch auf die weiteren Punkte meines Beitrages, allen voran mit Bezug auf die für die IDAA/Gamescoin als Vermittler tätigen – oder tätig gewesenen – Personen Paulick und Federspiel, was ebenfalls Tatsachen sind.

Sobald ich die offizielle Stellungnahme der BaFin habe (Hinweis: siehe unten), werde ich meinen Beitrag um diese Fakten – im Originalzitat der BaFin – ergänzen und kann Sie gerne darüber informieren!

Die offizielle Stellungnahme: Die BaFin widerspricht der GamesCoin Group und ihrem Rechtsanwalt Robert Meyen!

Frau Dominka Kula ist bei der Bundesanstalt für Finanzdiensleistungsaufsicht BaFin die zuständige Pressesprecherin für die Bereiche Geldwäscheprävention und unerlaubte Geschäfte. Am 14.10.22 habe ich ihre ebenso kurze wie klare Stellungnahme erhalten die belegt, dass meine Aussagen weder eine Verdachtsberichterstattung sind, noch unwahre Tatsachen beinhalten. Die BaFin widerspricht ganz eindeutig der GamesCoin Group GmbH um ihren dubiosen Kopf bzw. Geschäftsführer Alex Suarez und ihrem Rechtsanwalt Robert Meyen. Nachfolgend der Inhalt seitens Frau Dominka Kula von der BaFin im Originalzitat:

„Sehr geehrter Herr Miller,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Ihnen gegenüber behauptete Information, die BaFin habe bei ihrer Meldung zur IDAA Games „die Fehlerhaftigkeit ihres Vorgehens erkannt und ihre Meldung gelöscht“ ist unzutreffend. Vielmehr hat die betroffene Gesellschaft im Nachgang zur Warnung ihre Webseite angepasst.

Freundliche Grüße

Dominika Kula“

Mein Fazit: Wer verbreitet hier wirklich unwahre Tatsachen?

Ich bin gespannt, ob die GamesCoin Group GmbH – bzw. die für den Vertrieb des GamesCoin zuständige „IDAA.Games“ – diese Tatsache nun gegenüber ihren Vermittlern auch klarstellt. Das was ich bislang von Vermittlern zugespielt bekommen habe, entspricht jedenfalls nicht der Stellungnahme der BaFin!

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Beste Grüße

Markus Miller

Gründer und Chefanalyst KRYPTO-X.BIZ und GEOPOLITICAL.BIZ

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28 Gedanken zu „BaFin widerspricht GamesCoin Group und Rechtsanwalt Robert Meyen!

  1. Das Token Generation Event ist vorbei und anstatt man jetzt endlich wie versprochen versucht den Coin auf eine Dex zu bringen, kann man plötzlich wieder Alpha Games Coins kaufen. Dieses Handeln ist einfach sehr unglaubwürdig,unseriös und amateurhaft.
    Leider behandelt dieses Projekt seine Investoren wie Dreck. Sie werden ständig mit neuen Fakten konfrontiert,hingehalten und jede Woche wird wieder etwas anders kommuniziert als zuvor.Ankündigungen werden gemacht, aber dann nicht eingehalten. Zum Beispiel hieß es, dass jeder noch in diesem Jahr die Möglichkeit haben wird, seine Coins zu verkaufen. Wir sollten auf einer Dex-Plattform sein und niemand müsste warten und seine Alpha Games Coins in finale GC umwandeln, sondern könnte sie auch in Geld umwandeln. Und 2 Wochen später ist alles wieder anders, angeblich aufgrund rechtlicher Änderungen. Es hat den Anschein als wollte man einfach noch kurz vor Schluss Leute ködern und schnell Coins verkaufen.Ich frage mich, was die ganzen Anwälte und Kanzleien, die für die Gamescoin Group arbeiten, den ganzen Tag so machen.Das ist einfach nur unglaublich frustrierend,alles wird so massiv hinausgezögert,unglaublich. Hauptsache, es wurden 11 Millionen Coins verkauft und tausende Planeten zusätzlich. Hier sprechen wir von Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe. Übrigens war das Datum für das Token Generation Event seit Monaten bekannt und eigentlich sollte man meinen dass danach endlich dieser Coin verkauft werden kann. Leider wieder Fehlanzeige, scheinbar müssen sich alle erstmal von diesem anstrengenden Event in Dubai erholen.Und falls sich hier gleich wieder einer wichtig machen will und meint das stimmt ja alles nicht, Screenshots,Videos usw. sind vorhanden.
    PS: Könnte man eigentlich gegen den MLM-Menschen der einem da dazugebracht hat vorgehen?

    1. Vielen Dank für die interessanten Informationen. Ich habe bereits mehrere derartiger Zuschriften mit interessanten aber vollkommen irrationalen Fakten erhalten, die seitens dubioser MLM-Vermittler des Unternehmens klar kommuniziert werden. Zu Ihrer Frage: Ja es ist möglich gegen Ihren MLM-Vermittler direkt vorzugehen ebenso gegen das Vertriebsunternehmen selbst. Hierzu gibt es hier auch einen Gastbeitrag eines renommierten Fachanwaltes, der sich auf Vertriebs- und MLM-Recht spezialisiert hat.

      Network-Marketing: Vertriebe haften für ihre Vertriebler! https://krypto-x.biz/2020/01/27/network-marketing-vertriebe-haften-fuer-ihre-vertriebler/

      Ebenso haben Sie selbstverständlich das Recht, die Aufsichtsbehörden die Bundesanstalt für Finanzdiensleistungsaufsicht BaFin oder die Finanzmarktaufsicht FMA Österreich einzuschalten oder ggf. auch eine Strafanzeige zu erstatten!

      Beste Grüße Markus Miller

      1. Vielen Dank für den interessanten Link. Vielleicht finde ich ja noch andere Leute die ihr Geld wieder haben wollen. Sollte es in den nächsten Tagen nicht so wie angekündigt die Möglichkeit geben den Coin zu verkaufen, werde ich auch die Bafin kontaktieren und ernsthaft über eine Strafanzeige nachdenken.

  2. Das TGE ist nun beendet und wir warten auf weitere Informationen. Sicherlich sind die Änderungen gewöhnungsbedürftig und man könnte vermuten, dass sie rein positive Aspekte mit sich bringen. Nun ist es aber so, dass es monatelang anders publiziert wurde. Ich ringe zwischen Enttäuschung und Hoffnung. Wobei für mich persönlich die Enttäuschung überwiegend ist, da ich es mir anders vorgestellt habe und es auch anders kommuniziert wurde. Ich glaube es so verstanden zu haben, dass es zwar ein Ankerpreis gibt, aber keine direkten Käufer, denn die Company tritt nicht als solcher auf. Vielmehr könnte es irgendwelche Investoren/ Interessenten geben, welche im Nachgang Interesse an den AGC bekunden dürfen. Aber es ist eben auch nur spekulativ, Informationen sollen folgen. Was ist meinen Augen absolute Sche*** ist, ist die 60 Monatsplan und die Regeln dazu…. in meinen Augen eine Frechheit. Treu nach dem Motto, sie können die Spur beliebig oft wählen/ wechseln und das auf einer Autorennbahn….

    1. Danke für die Info. Ich bin aktuell bereits intensiv am recherchieren, habe äußerst interessante Daten dokumentiert und eine Presseanfrage an das Unternehmen gestellt. Ich denke es wird von mir in Kürze einen weiteren Bericht geben. Beste Grüße Markus Miller

      1. Hallo Hr. Miller,

        sollte wieder Erwarten alles zur „Zufriedenheit“ der Investoren ausgehen und der Gamescoin starten wie vorgesehen entschuldigen Sie sich dann für ihr Vorgehen und ihre daraus resultierenden Anschuldigungen?

        Grüße
        K. Müller

        1. Sie glauben ernsthaft an ein positives Ende für die Investoren? Die Networker und das Unternehmen haben sicher schon mehr als genug davon profitiert. Falls da jemals was entsteht ,wird vorher noch einige male das Konzept geändert weil es rechtlich nicht umsetzbar ist,das glaube ich.
          Eine neverending Story sozusagen.

  3. es gibt keine Rückkaufgarantie vonseiten der Company.

    Lediglich der Ankerpreis des Tokens wird mit 25€ festgelegt.

    Man kann mit dem Token whatever you want.

    Intelligente Menschen tauschen diese dann natürlich gegen GamesCoins.

    Aber andere Frage? warum sehe ich auf Krypto-x.biz keinem bericht zu dieser bafin-meldung?

    https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2022/meldung_2022_06_24_miller-vc.html

    1. Sehr geehrter Herr Karl Stipschitz, es ist außerordentlich interessant. Nachweislich behaupten hier im Verlauf wie an anderer Stelle mehrere MLM-Drücker des Gamescoin, dass es eine Rückkaufgarantie gibt und somit gar keine Verluste angeblich möglich sind mit dem Gamescoin – was schlicht Nonsens ist! Und jetzt auf einmal Ihr Rückzieher bzw. Ihre Beschwichtigung mit einem angeblichen „Ankerpreis des Token“, vermutlich um das Wort Preisgarantie zu umschreiben oder zu umgehen! Zu dem Link von Ihnen fehlt mir jeglicher Kontext, warum sollte ich zu einer Handelsplattform „miller-vc.com: BaFin ermittelt gegen die Andolantra Sl“ denn einen Bericht machen? Nur weil das Wort „Miller“ darin vorkommt? Oder wollen Sie Karl Stipschitz, falls das wirklich Ihr richtiger Name ist, wovon ich aber nach einer ersten Überprüfung der Daten ausgehe – hier allen Ernstes die Behauptung aufstellen, das es zwischen dieser BaFin-Meldung und mir einen Zusammenhang gibt? Hier kann ich Ihnen gerne ebenso klar wie verbindlich und unmissverständlich mitteilen, dass dies eine falsche Tatsachenbehauptung ist, die strafbar ist! Markus Miller

      1. Sehr geehrter Herr Miller, woher kommt eigentlich Ihr Hass gegenüber Gamescoin,bzw. der IDAA? Mir scheint ihre durchwegs negative Abneigung gegen dieses Unternehmen hat eher den Hintergrund privater Differenzen mit jemand in der Gamescoin Group?

        1. Ihre Annahme trifft nicht zu! Ich hege weder Hass noch gibt es irgendwelche private Differenzen. Alle von mir beschriebenen Fakten, die mich zu meiner negativen freien Meinung führen, finden Sie in meinen Berichten. Beste Grüße Markus Miller

  4. Ich bin auch gespannt, wobei es ja nun in ein paar Tagen losgehen soll und knapp eine Woche vor Start grundlegende Änderungen vorgenommen wurden. Ich teile Hoffnungen sowie Ängste.

        1. @Hr. Miller, nehmen Sie doch einfach an diesen Veranstaltungen teil um Ihre Informationen zu erhalten.
          Sie wissen doch selbst wie schnell man an Falschinformationen über Dritte gerät.

    1. Hoffnungen und Ängste liegen meist nicht weit auseinander. Wer hofft, der zweifelt.

      Schaut man sich genauestens die Änderungen an, dann gibt es für mich gar keinen Grund zur Angst. Im Gegenteil!

      Die Company gibt eine Garantie zum Rückkauf der Utility Token AGC zu einem höheren Preis, als dem letzten Ausgabepreis, der ja kontinuierlich gestiegen ist.

      Also selbst die letzten Käufer gehen sofort nach dem Launch bereits mit einem Gewinn aus dem Projekt, wenn sie gleich verkaufen wollen.

      Wer aber beruhigt warten kann (nicht hoffen) und das unglaubliche Potential des GamesCoins für sich nutzen will, kann noch ganz andere Ergebnisse erwarten. Der Bitcoin ist ja auch nicht über Nacht explodiert.

      Die Coins sind bei Tangany, die über eine Cryptoverwahrlizenz der BaFin verfügt, sicher in guten Händen. :))

      Wer trotzdem Ängste hat, kann ja seine Coins gleich wieder und sogar noch mit Gewinn verkaufen. Also was ist hier das Problem, was manche Kritiker so gerne herbeisehnen.

      Ich bin schon länger eine Abbonennt von Markus Miller. Das werde ich nun aber beenden. Wer so schlecht recherchiert und sich dann nicht mal korrigiert, ist für mich keine glaubwürdige Informationsquelle.

      Und wenn Sie, geehrter Herr Miller, mir etwas vom Pferd erzählen wollen, während ich darauf sitze und reite, dann können Sie ihre „Weisheit “ getrost für sich behalten.

      Die Zeit wird es letztendlich bringen, was die Wahrheit ist und wer hier richtig lag oder nicht.

      1. Also wenn das wirklich der Fall sein sollte was Sie hier behaupten, dass die Company eine Rückkaufsgarantie für einen Utility Token gibt, dann ist das nach meiner Rechtsauffassung hochproblematisch in Bezug auf das KWG! Aber beim letzten Satz bin ich voll bei Ihnen, die Zeit wird es – wieder einmal – zeigen! Markus Miller

          1. Also ich empfehle der FMA Finanzmarktaufsicht Österreich sich jetzt einmal die Internetseite Kryptonetwork.net näher anzuschauen. Warum geben Sie eigentlich hier Gunther Schwaighöfer als Name an, wenn im Impressum Guenther Steiger steht? Markus Miller

  5. Vielen Dank für die tolle Berichterstattung! Sicherlich gibt es auch positive Beispiele für Schneeballsysteme, z.B. LR oder Tupperware. Hier erhält man jedoch auch einen physischen Gegenwert. Und diese Firmen müssen sich auch kritischer Berichterstattung stellen.
    Die Zukunft wird zeigen, ob GamesCoin, oder Youre wie sie jetzt heißen, was kann.
    Generell bin ich vorsichtig bei Geschäftskonzepten, bei denen ich erst verdiene, wenn ich jemanden anderen das Geschäftskonzept verkauft habe.
    Weiter so Herr Miller! Drei Daumen hoch!

  6. Welch Argumentation wenn ich mich mit Anwälten durch das Leben bewege. Wenn ich Rechtsbeistand benötige um zufrieden zu sein, dann ist es an der Zeit sich zu hinterfragen. Mit besten Empfehlungen Harald Schwenk

  7. Was bezwecken Sie mit Ihrem Handeln, eventuell KlickGeneration?? Einnahmen Ihrerseits ? Was??

    Mehr kann man dazu nicht sagen, Anwälte und auch Sie haben sinnlos Lebenszeit verschwendet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Steffen

    1. Für die einen ist es Duplo, für die anderen die längste Praline der Welt. Für die einen ist es „Klick-Generation“, für die anderen investigativer Journalismus auf Basis von Meinungs- und Pressefreiheit. Ich nehme für mich letzteres gerne in Anspruch und kann Ihnen versichern, dass ich die damit verbundene Lebenszeit mit großer Freude nutze und teilweise sogar regelrecht genieße. Für meine Anwälte gilt identisches, dafür sind sie schließlich da! Beste Grüße Markus Miller

    2. Leider wurde durch diese Herangehensweise von allen Investoren und Beteiligten, Lebenszeit verschwendet. Durch diese beiden Artikel, besonders dem ersten natürlich, können ja nur Probleme entstehen. Ich weiß auch nicht was er damit bezwecken wollte, ihm macht es Spaß, alle anderen müssen „Leiden“.

      Naja, das Token Generation Event ist dieses Jahr im November. Schauen wir mal was uns dann erwartet!

      Mit freundlichen Grüßen

      Daniel

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