Vorsicht EXW Wallet – FMA-Investorenwarnung: Viva Payment Solutions GmbH

banner(17.12.20) Es gibt wieder einmal neue Nachrichten aus Österreich seitens der dortigen Behörden, in Form der FMA Finanzmarktaufsicht Österreich (Bild: Logo der FMA). Benjamin Herzog ist nicht nur Gründer der Unternehmensgruppe „EXW Wallet“, sondern auch CEO bzw. Geschäftsführer der VIVA Payment Solutions GmbH, laut Angaben auf deren Internetseite, bzw. dem Auszug aus dem österreichischen Handelsregister.

Laut aktuellem Handelsregisterauszug vom 12.12.19 ist neben Benjamin Herzog als Geschäftsführer ein gewisser Mario Abraham Prokurist der VIVA Payment Solutions GmbH. Mario Abraham ist wiederum gleichzeitig Sales Department Manager bei EXW Wallet.

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Auf seiner neuen Internetseite www.exw-wallet.com schreibt das Unternehmen (Bild: Screenshot vom 12.12.19), ich zitiere nachfolgend im Original-Vollzitat:

„Wer steckt HINTER DEM EXW WALLET?“

„Hinter der Idee von EXW stecken zwei Unternehmen, die „Viva Payment Solutions“ aus Klagenfurt, Österreich – welche sich bereits seit 2017 auf dem Exchange Markt beweist – und die „VIVAEXCHANGE OÜ / Stock Company“ aus Tallinn, Estland. Mittlerweile wurden weltweit, u.a. in Brasilien, mehrere Office Spaces eröffnet und auch eine Aktiengesellschaft, die EXW Global AG in Vaduz, Liechtenstein gegründet.“

Die VIVA Payment Solutions GmbH ist laut Impressum der Internetseite EXW-Wallet.com wiederum zuständig für das „Support Management“ von EXW. (Bild: Screenshot EXW-Wallet vom 11.12.2019).

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Am Mittwoch dem 12.12.2019 hat die FMA Finanzmarktaufsicht Österreich nun eine offizielle Investorenwarnung vor der Viva Payment Solutions GmbH im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht. (Bild: Screenshot der Internetseite www.viva-exchange.com vom 11.12.2019).

 

 

Nachfolgend die offizielle Investorenwarnung der Finanzmarktaufsicht Österreich FMA im Originaltext:

 

 

11. Dezember 2019 | Kategorien:

Investorenwarnung: Die FMA warnt Anleger vor den Zahlungsdiensten dieses Anbieters!

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 94 Abs 9 Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Zahlungsdienste (§ 1 Abs. 2 ZaDiG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 12.12.2019 teilt die FMA daher mit, dass

Viva Payment Solutions GmbH

Derzeit für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift unbekannt

Davor: Völkermarkter Straße 5, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)463 / 203008

Web: www.viva-salesforce.com

www.viva-exchange.com

E-Mail: info@viva-salesforce.com

info@viva-exchange.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Zahlungsdienste in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Ausgabe von Zahlungsinstrumenten (Issuing) oder die Annahme und Abrechnung von Zahlungsvorgängen (Acquiring) (§ 1 Abs. 2 Z 5 ZaDiG 2018) nicht gestattet.

Quelle: FMA Finanzmarktaufsicht Österreich

Nach der Investorenwarnung der FMA vor der Cryptotrustconsulting Ltd. (Offizieller Tradingpartner von EXW) ist das bereits die zweite Investorenwarnung der Finanzmarktaufsicht Österreich, vor einem Unternehmen, dass im Impressum der EXW-Wallet.com genannt ist. Mehr dazu im BLOG: EXW Wallet und EXW Coin: Der Faktencheck!

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Markus Miller

Gründer und Chefanalyst KRYPTO-X.BIZ und GEOPOLITICAL.BIZ

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