EXW Wallet – Der Faktencheck zum Untergang!

(09.10.19) Annähernd täglich erhalte ich Anfragen mit der Bitte zu meiner fachlichen Einschätzung von Krypto-Anbietern, Trading- bzw. Arbitrage-Systemen oder angeblich neuen Kryptowährungen und Initial Coin Offerings (ICOs). Meine Berichte stoßen dabei auf ein sehr großes Interesse. Beispielsweise mein BLOG „Ponzi und Scam: So erkennen Sie Betrugs-Systeme!“. Hier finden Sie 8 grundlegende Anhaltspunkte, die Sie vor einem Investment, oder auch einer Vertriebs- und Vermittlertätigkeit beachten sollten.

Hinweis auf GEOPOLITICAL.BIZ: Markus Miller bei Aktenzeichen XY Betrug spezial

Am 27. Februar 2019 habe ich einen BLOG veröffentlicht mit dem Titel „Achtung! Finger weg vom Plus Token“. In Folge dessen wurde ich von dubiosen MLM-Vermittlern (Multi-Level-Marketing) wiederholt massiv angegriffen. Was ist zwischenzeitlich passiert? Am 27. Juni 2019 wurden die PlusToken-Wallets eingefroren! Alles spricht für einen Exit-Scam. Ein mehr als dubioser MLM-Vermittler – Harald „Harry“ Anner – hat dabei alle Youtube-Videos zum Plus Token von seinem Youtube-Kanal gelöscht. Mittlerweile gibt es auch ein Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft bzw. dem Landeskriminalamt in Berlin in der Causa Plus Token. Dieses können Sie angeben, falls Sie beispielsweise Ihren Plus Token Sponsor / Vermittler juristisch belangen möchten, was ich Ihnen ausdrücklich empfehle: AZ 190904 – 1500 – 033867 LKA 325 Berlin.

Die grundlegenden Fakten zum neuen MLM-Vertriebssystem „EXW Wallet“

Nun zu einem neuen MLM-Vertriebsystem namens EXW Wallet (Bild: Screenshot EXW-Website). Im Internet, in Sozialen Medien wie Facebook oder in Youtube-Videos gibt es bereits zahlreiche Vertriebsvideos von MLM-Vermittlern die die sogenannte EXW Wallet anpreisen und faktisch als Kapitalanlage – teilweise mit klaren Renditeversprechen – verkaufen. Wie immer wird es jetzt so sein, dass EXW sich von derartigen Vermittlern nach außen distanzieren wird. Der Vertrieb wird dennoch billigend in Kauf genommen. Die „EXW-Gruppe“ hat auf seiner Internetseite exw-wallet.com ein Impressum und eine Team-Aufstellung. Zunächst einmal der rationale Blick auf das EXW-Unternehmensgeflecht:

Die Domizil-Adressen von EXW und deren Partnerunternehmen laut Impressum (Stand 11.10.19) auf einen Blick:

Central-Holding

EXW Global AG / Stock Company
c/o

CONFIDENTIA TREUHAND ANSTALT
Bergstrasse 10 Vaduz, Liechtenstein

Register Nr.: FL-0002.620.252-2

Verwaltungsrat: Joachim Janert

EXW Head Company

EXW D.o.o.
Letališka cesta 33E,
1000 Ljubljana

CEO: Christian Kurt Singer
E-Mail: info@exw-wallet.com
Website: www.exw-wallet.com

Trading Partner

CRYPTOTRUSTCONSULTING LTD.
Wenlock Road 20-22
UK-London N1 7GU
United Kingdom

Firmenbuchnummer: 11436337
Firmenbuchgericht: Vereinigten Königreiches (United Kingdom-England)

E-Mail: info@cryptotrustconsulting.com
Website: www.cryptotrustconsulting.com

Companies House: https://beta.companieshouse.gov.uk/company/11436337/

Direktor: Marc Bendrat

Exchange Partner

Verantwortliche und Team-Partner laut Impressum (10.10.19)

 Benjamin Herzog
Founder

 Manuel Batista
CO – Founder

 Benno Candussi
COO

 Mario Abraham
Sales Department Manager

 Pirmin Troger
CO – Founder/ CNO

 Patrick Stromberger
CSO World

 Philip Stromberger
CSO World

 Florian Kirchler

 Giulio Gagliano 

 Patrick Batista

 Lukas Tiringer

 Marvin Wagner
Head Assistant

 Johannes Gspandl
Assitant Network

 Pablo Fantur
Assistant Network / KYC

 Simon Bucher
KYC

 Katja Sprenger
Recepionist / Secretary

I. Was hat es mit der EXW Wallet und dem EXW Coin auf sich?

Ich zitiere nun im Original-Wortlaut (inkl. übernommenen Satzbau- und Rechtschreibfehlern) von der Internetseite von EXW, mit entsprechenden Screenshots als Belegen.

„Die Revolution EXW. Herzlich willkommen in der faszinierenden Welt von EXW, schnell, sicher, zukunftsreich. EXW ist die Antwort auf wachsende Probleme in der Finanzwelt, wie auch auf Globalisierung und internationalen Zahlungsverkehr. Neben diesen Bereichen unterstützt EXW jeden der sich dazu entscheidet EXW zu unterstützen. Das größte Community Projekt der kommenden Jahre im Bereich Digitalisierung, Market Building, Market Making, Zahlungsabwicklung, Bonus Ausschüttungen für Kunden und Partner.“ (Quelle: Screenshot EXW-Website)

Faktencheck Nr. 1:

Ambitionierte Vorhaben, das ist legitim. Wobei für bestimmte Dienstleistungen (Zahlungsabwicklung), die heute schon beschrieben werden – und von MLM-Vermittlern aktiv verkauft werden – Zulassungen seitens der Aufsichtsbehörden notwendig sind. Diese sind nicht vorhanden! Ergänzung: Bestätigt wird meine Einschätzung durch die Warnung der FMA Österreich vom 12.12.2019 vor der VIVA Payment Solutions GmbH. Dazu nachfolgend als „Update“ mehr.

II. EXW im Internet: EXW Coin: Der EXW Coin ist die Revolution für den Personal-Finance Bereich?

„Zum ersten Mal ist es Privatpersonen wie auch Firmen möglich, simpel, schnell und vollautomatisch, Teil von Exchange Geschäften und weiteren interessanten Bereichen zu werden und dafür täglich bis zu 0,32% zu bekommen.“ (Quelle: Screenshot EXW-Website)

Faktencheck Nr. 2:

Das ist schlicht Unsinn. „Exchange-Geschäfte“ sind in diesem Kontext seit Jahren für Privatpersonen wie auch für Firmen möglich. Die in Aussicht gestellten Tagesrenditen sind absurd und irrational. Auch hier nochmals als Verdeutlichung – ohne Zinseszinseffekt! – entsprechen 0,32% mal 365 Tage rund 117% Rendite pro Jahr. Mit Zinseszinseffekt über 200% im Jahr!

III. EXW im Internet: Das beste aus zwei Welten?

Das beste aus zwei Welten. Durch die einzigartige Verbindung von Exchange und Trading-Geschäften, ist es uns als Unternehmen möglich aus zwei Teilbereichen Kapital für Kunden und Unternehmen zu generieren.

EXW Exchange

Mit der EXW Exchange sofort von Kryptowährungen in Euro oder umgekehrt tauschen, so schnell und simpel wie auf keiner anderen Plattform. Nutze bereits heute die Technologie von morgen, EXW Instant Change macht es möglich. Aber nicht nur das, mit der EXW Exchange jetzt auch digitale Währungspaare untereinander tauschen.

EXW Trading

Revolutionär in jeder Hinsicht, gestützt durch ein Trading Unternehmen mit bereits jahrelanger Erfahrung und nachgewiesener top Performance, ist es uns möglich auf dem digitalen Währungsmarkt, stabile und lukrative Gewinne zu erzielen.“ (Quelle: Screenshot EXW-Website)

Faktencheck Nr. 3:

Benjamin Herzog sagt in seiner Video-Stellungnahme eindeutig, dass die bestehenden EXW-Kunden sehr zufrieden sind mit den Trading-Dienstleistungen des Partner-Unternehmens Cryptotrustconsulting Ltd. Es würden auch keine Gelder entgegengenommen seitens des Trading-Anbieters, sondern Unternehmensgelder verwaltet. Das bedeutet im Klartext, es werden hier bereits zulassungspflichtige Dienstleistungen angeboten, für die keinerlei Zulassungen bestehen! Nämlich die Verwaltung von Vermögenswerten für Dritte!

Wie sollen denn ansonsten die versprochenen Renditen erzielt werden, wenn für die Kunden gar kein – stets erfolgreiches – Trading stattfindet? Deswegen ist es nicht verwunderlich, dass die Finanzmarktaufsicht Österreich FMA bereits vor dem Trading-Partner von EXW – der Cryptotrustconsulting die im Impressum der Internetseite von EXW klar ersichtlich ist – gewarnt hat, über eine offizielle Investorenwarnung am 04.10.2019.

Faktencheck Nr. 4:

Investorenwarnung der FMA Österreich vor der CRYPTOTRUSTCONSULTING LTD vom 04.10.2019!

4. Oktober 2019 | Kategorien: Investorenwarnung

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 Bankwesengesetz (BWG) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 04.10.2019 teilt die FMA daher mit, dass

CRYPTOTRUSTCONSULTING LTD

20-22 Wenlock Road, London N1 7GU, Vereinigtes Königreich

Postanschrift: Clusiusweg 4 Top 5, 7540 Güssing, Österreich

Tel.: +44 20 3787 4468

Web: https://cryptotrustconsulting.com

E-Mail: info@cryptotrustconsulting.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft) (§ 1 Abs 1 Z 1 BWG) nicht gestattet.

Quelle: Finanzmarktaufsicht Österreich

Meine Empfehlung in Bezug auf EXW: Absolute Vorsicht!

Benjamin Herzog hat in seiner Video-Stellungnahme die Aussage getroffen, dass diese Investorenwarnung „lanciert“ war durch Falschinformationen an die FMA und nicht belastbar ist. Anwälte würden bereits auf die Finanzmarktaufsicht Österreich FMA zugehen. Diese Aussage beurteile ich aufgrund der Faktenlage als nicht belastbar. Die Finanzmarktaufsicht FMA überprüft derzeit den Sachverhalt, Informationen dazu weiter unten. Meine Empfehlung in Bezug auf EXW: Absolute Vorsicht!

Update: Am 10.10.19 habe ich nachfolgende Unterlassungsaufforderung erhalten (Originalzitat):

Sehr verehrter Herr Miller,

wir fordern Sie hiermit zur unverzüglichen Unterlassung der Verbreitung von Fehlinformationen über unser Unternehmen in der Öffentlichkeit sowie in sonstiger Art und Weise auf. Ebenfalls fordern wir Sie auf, sämtliche bereits verbreiteten Inhalte in sozialen Netzwerken, auf Internetplattformen sowie sonstigen Medien unverzüglich zurückzurufen oder zu löschen. Wir behalten uns vor bei Nichteinhaltung zum Einen Strafanzeige zu erstatten sowie zum Anderen gerichtlich gegen Sie vorzugehen.

Ihre Informationen entspringen weder autorisierten noch überprüften Quellen. Insofern Sie Fragen über unser Unternehmen haben, geschweige denn zu Sachverhalten betreffend Meldungen der FMA so steht es ihnen frei sich in Presseanfragen direkt an uns zu wenden. Wir arbeiten mit einer hochgradigen Transparenz und zu Ihrer Information auf Grundlage von PPL auf Bittstellung Dritter. Bankdienstleistungen sowie lizenzpflichtige Dienstleistungen anderer Art werden von uns nicht erbracht. Weiters geben wir bekannt, dass bereits seit längerer Zeit eine Asset-Management Lizenz im europäischen Wirtschaftsraum in Beantragung steht und noch in diesem Jahr erteilt wird. Der Audit-Prozess hierzu ist bereits abgeschlossen.

Hochachtungsvoll

Dipl.-oec. Marc Bendrat

Chief Executive Officer (CEO)

Cryptotrustconsulting Ltd.

Fazit: Der CEO bestätigt schriftlich, dass keine Zulassung vorliegt!

Selten habe ich so eine naive und unprofessionelle Unterlassungsaufforderung erhalten wie diese der Cryptotrustconsulting Ltd (Bild: Logo). Ich weiß wovon ich schreibe, da ich derartiges (Unterlassungsaufforderungen) stets in zweistelliger Höhe – Jahr für Jahr – erhalte. Der CEO Marc Bendrat bestätigt darin sogar schriftlich die Fakten, dass keine Zulassung vorliegt. Diese Mail wurde offensichtlich in identischem Wortlaut an zahlreiche Webseiten-Betreiber als „Standardbrief“ versandt, die lediglich die offizielle Investorenwarnung der Behörde der Finanzmarktaufsicht Österreich FMA aufgegriffen haben.

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Meine Antwort an Marc Bendrat den CEO der CRYPTOTRUSTCONSULTING Ltd.

Sehr geehrter Herr Bendrat,
welches Recht nehmen Sie eigentlich als Grundlage wenn ich fragen darf, das aus UK? Bezüglich Ihrer Zuschrift möchte ich zunächst voranstellen, dass ich den Vorwurf einer unwahren Tatsachenbehauptung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 823 Abs. 1, § 824 BGB scharf zurückweise. Ein Anspruch auf Beseitigung aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 823 Abs. 1, § 824 BGB besteht ebensowenig, wie ein Anspruch auf Beseitigung einer – hier nicht vorhandenen – unwahren Tatsachenbehauptung oder einer Verletzung von (Unternehmens)Persönlichkeitsrechten.
Dass der Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 3, Art. 8 Abs. 1 EMRK in Bezug auf den sozialen Geltungsbereich meiner Aussagen betroffen ist weise ich ebenfalls scharf zurück. Selbstverständlich nehme ich auch die Geltung des Artikels 5 GG unseres Grundgesetzes für mich und all meine in diesem Kontext der Meinungsfreiheit getroffenen Aussagen in Anspruch. Ebenso wie die Pressefreiheit, an der ich mich als investigativer Fachjournalist und Wirtschaftsjournalist und langjähriges Mitglied im Deutschen Fachjournalistenverband DFJV orientiere.
Ihre Androhung einer Strafanzeige ist schlicht absurd, diese werte ich als Nötigung! Der guten Ordnung halber: Die von Ihnen angeforderte Unterlassungserklärung wird selbstverständlich nicht abgegeben. Bitte beschreiten Sie den Rechtsweg gegen mich!
Beste Grüße
Markus Miller
Geschäftsführer

Update vom 30.10.2019: Veröffentlichung der Finanzmarktaufsicht Österreich FMA

|Kategorien:

  • Investorenwarnung

Hinsichtlich CRYPTOTRUSTCONSULTING Ltd wurde am 04.10.2019 eine Kundmachung gemäß § 4 Abs. 7 BWG (Bankwesengesetz) im Amtsblatt zur Wiener Zeitung sowie auf der Webseite der FMA veröffentlicht. Gemäß § 4 Abs. 7 vierter Satz BWG kann der von der Veröffentlichung Betroffene eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung bei der FMA beantragen. Die FMA hat diesfalls die Einleitung eines solchen Verfahrens in gleicher Weise bekannt zu machen. CRYPTOTRUSTCONSULTING Ltd hat einen entsprechenden Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 04.10.2019 gestellt. Es wird somit von der FMA in einem bescheidmäßig zu erledigenden Verfahren die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 04.10.2019 überprüft.

Quelle: Finanzmarktausicht Österreich FMA

Faktencheck Nr. 5:

Update 12.12.2019: Investorenwarnung der FMA Finanzmarktaufsicht Österreich vor der Viva Payment Solutions GmbH!

Benjamin Herzog ist nicht nur Gründer der fragwürdigen Unternehmensgruppe „EXW Wallet“, sondern auch CEO bzw. Geschäftsführer der VIVA Payment Solutions GmbH, laut Angaben auf deren Internetseite, bzw. dem Auszug aus dem österreichischen Handelsregister. Laut aktuellem Handelsregisterauszug vom 12.12.19 ist neben Benjamin Herzog als Geschäftsführer, ein gewisser Mario Abraham Prokurist der VIVA Payment Solutions GmbH. Mario Abraham ist wiederum gleichzeitig Sales Department Manager bei EXW Wallet.

Auf seiner neuen Internetseite www.exw-wallet.com schreibt das Unternehmen (Bild: Screenshot von 12.12.19), ich zitiere im Original-Vollzitat:

„Wer steckt HINTER DEM EXW WALLET?“

„Hinter der Idee von EXW stecken zwei Unternehmen, die „Viva Payment Solutions“ aus Klagenfurt, Österreich – welche sich bereits seit 2017 auf dem Exchange Markt beweist – und die „VIVAEXCHANGE OÜ / Stock Company“ aus Tallinn, Estland. Mittlerweile wurden weltweit, u.a. in Brasilien, mehrere Office Spaces eröffnet und auch eine Aktiengesellschaft, die EXW Global AG in Vaduz, Liechtenstein gegründet.“

Die VIVA Payment Solutions GmbH ist laut Impressum der Internetseite EXW-Wallet.com (Stand 11.12.19) wiederum zuständig für das „Support Management“ von EXW. (Bild: Screenshot EXW-Wallet vom 11.12.2019).

Am Mittwoch dem 12.12.2019 hat die FMA Finanzmarktaufsicht Österreich (Bild: Logo der FMA) nun eine offizielle Investorenwarnung vor der Viva Payment Solutions GmbH im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht. (Bild: Screenshot der Internetseite/Impressum www.viva-exchange.com vom 11.12.2019)

Nachfolgend die offizielle Investorenwarnung der Finanzmarktaufsicht Österreich FMA im Originaltext:

11. Dezember 2019 | Kategorien:

Investorenwarnung: Die FMA warnt Anleger vor den Zahlungsdiensten dieses Anbieters!

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 94 Abs 9 Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Zahlungsdienste (§ 1 Abs. 2 ZaDiG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 12.12.2019 teilt die FMA daher mit, dass

Viva Payment Solutions GmbH

Derzeit für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift unbekannt

Davor: Völkermarkter Straße 5, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)463 / 203008

Web: www.viva-salesforce.com

www.viva-exchange.com

E-Mail: info@viva-salesforce.com

info@viva-exchange.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Zahlungsdienste in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Ausgabe von Zahlungsinstrumenten (Issuing) oder die Annahme und Abrechnung von Zahlungsvorgängen (Acquiring) (§ 1 Abs. 2 Z 5 ZaDiG 2018) nicht gestattet.

Quelle: Finanzmarktaufsicht Österreich

Faktencheck Nr. 6

Am 10.01.20 hat die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein eine Warnmeldung vor der EXW Global AG veröffentlicht.

Faktencheck Nr. 7

Seit dem 13.01.20 warnt die Österreichische Finanzmarktaufsicht FMA aufgrund der – nach der Warnmeldung der FMA Liechtenstein – geänderten Impressumsangaben auf der Internetseite EXW-Wallet.com vor der VIVAEXCHANGE OÜ aus Estland, mittels einer offiziellen Investorenwarnung.

Faktencheck Nr. 8

Update: Am 22.01.20 hat die Finanzmarktaufsicht Österreich FMA eine eigenständige Investorenwarnung vor der VIVAEXCHANGE OÜ aus Estland veröffentlicht, dem Betreiber der EXW-Wallet.com laut Impressum vom 22.01.20. Das muss dazugeschrieben werden, da sich die Impressumsangaben sehr häufig ändern.

VIVAEXCHANGE OÜ

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien:

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 94 Abs 9 Zah-lungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Zahlungsdienste (§ 1 Abs. 2 ZaDiG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 22.01.2020 teilt die FMA daher mit, dass

VIVAEXCHANGE OÜ

Punane tn 6-219,

Lasnamäe linnaosa,

Harju maakond,

13619 Tallinn

Estland

Web: https://www.exw-wallet.com/

E-Mail: info@exw-wallet.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Zahlungsdienste in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Ausgabe von Zahlungsinstrumenten (Issuing) oder die Annahme und Abrechnung von Zahlungsvorgängen (Acquiring) (§ 1 Abs. 2 Z 5 ZaDiG 2018) nicht gestattet.

Quelle: FMA Finanzmarktaufsicht Österreich

Faktencheck Nr. 9

Update: Am 24.01.20 teilte mir Marc Bendrat, der CEO der Cryptotrustconsulting Ltd. schriftlich mit, dass die Zusammenarbeit zwischen der EXW-Gruppe und seinem Unternehmen der Cryptotrustconsulting Ltd. als Trading-Partner für das Asset-Management von EXW mit Wirkung zum 24.01.20  – „neutral und positiv“ – beendet wurde. Eine Stellungnahme der EXW-Gruppe würde folgen. Auf eine Presseanfrage an die „EXW-Gruppe“ ob diese Mitteilung von Marc Bendrat zutrifft wurde bislang nicht geantwortet. Stand 30.01.20 ist die Cryptotrustconsulting Ltd. nach wie vor im Impressum auf der Internetseite EXW-Wallet.com als Trading-Partner angegeben. Update: 28.02.20: Mittlerweile ist die Cryptotrustconsulting Ltd. nicht mehr im Impressum auf der Internetseite EXW-Wallet.com angegeben.

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Faktencheck Nr. 10

Update: Aus aktuellem Anlass ein Hinweis auf eine neue Meldung der BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Rubrik „Unerlaubte Geschäfte“ vom Freitag dem 28.02.2020. Nachfolgend der Original-Wortlaut:

EXW-WALLET / VIVAEXCHANGE OÜ, Tallinn, Estland: Verdacht des Betreibens unerlaubter Zahlungsdienste im Inland

Die BaFin stellt klar, dass sie der VIVAEXCHANGE OÜ, Tallinn, Estland weder eine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten noch eine Erlaubnis ge¬mäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die VIVAEXCHANGE OÜ wirbt auf ihrer Homepage www.exw-wallet.com unter anderem für den Handel mit digitalen Währungen über ihre Handelsplattform sowie die Ausgabe von Kreditkarten und die Implementierung eines PoS-Bezahlsystems. Zudem benennt sie auf ihrer Homepage einen chief sales officer für Deutschland. Insoweit besteht der Verdacht, dass die Gesellschaft VIVAEXCHANGE OÜ unerlaubt Zahlungsdienste bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland erbringt. Zentrale Holdinggesellschaft der VIVAEXCHANGE OÜ ist die EXW Global AG in Vaduz, Liechtenstein.

Quelle: BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Faktencheck Nr. 11

Seit dem 15. Februar 2020 kommt es bei EXW zu massiven Auszahlungsproblemen. Diese Tatsache wird bestätigt durch Kundenzuschriften und Kundenberichte auf Bewertungsportalen wie Trustpilot, internen Chats von Telegram-Gruppen von EXW, sowie Aussagen der Gründer bzw. Founder Benjamin Herzog, Manuel Batista, Pirmin Troger und den CSOs (Vertriebsleitern), Coaches, Leadern und Vertrieblern selbst.

Faktencheck Nr. 12

Am 13.04.20 hat „EXW“ in einem seiner Newsletter darüber informiert, dass eine sogenannte „Containment“ Wallet eingeführt wurde. Hiebei sollen laut dem Schreiben, die Gelder der Kunden für „etwa 3 Monate“ „geschützt“ bzw. „eingefroren“ werden. Zuschriften von EXW-Kunden berichten des weiteren darüber, dass eine Zwangsumwandlung bestehender Wallets wie Bitcoin und Ethereum in den EXW-Token stattgefunden hat. Dies bestätigt ebenfalls die Ankündigung im angesprochenen EXW-Newsletter (EXWEEKLY POST vom 13.04.20) hier steht im Original-Zitat:

„Es ist wichtig, auf die wesentlichen Punkte der verschiedenen Ankündigungen der Founder einzugehen. Unter anderem wird der erste wesentliche Punkt, der Ihre Gelder schützen wird, der Tausch aller verschiedenen Werte auf Ihrer Wallet in EXW sein (BTC, ETH, EXW Bonus, Ripple…). Aus diesem Grund haben wir eine neue „Containment“-Wallet geschaffen, in der Ihre Vermögenswerte wie in einem Tresor aufbewahrt werden – und zwar für einen Zeitraum von etwa 3 Monaten.“

Mein Fazit: „Gelder“ bzw. Coins und Token einzufrieren ist schon ein gravierender Vorgang. Coins in Wallets der Kunden – ohne Zustimmung der Kunden – umzuwandeln in einen „EXW Token“ hat eine gigantische Dimension, hier bin ich sehr gepannt auf die weiteren Entwicklungen und Folgen!

Faktencheck Nr. 13

Faktencheck Nr. 15

Seit dem 20.05.20 ist die EXW Global AG aus Liechtenstein aus dem Impressum der EXW-Wallet.com verschwunden!

Faktencheck Nr. 16

Warnliste der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA – VIVAEXCHANGE OÜ / EXW

Nach zahlreichen behördlichen Veröffentlichungen aus Österreich (FMA), Deutschland (BaFin) und dem Fürstentum Liechtenstein (FMA) vor „EXW-Wallet“ hat nun die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA (Bild: Logo) am 09.06.20 eine Warnmeldung veröffentlicht und die VIVAEXCHANGE OÜ / EXW mit der Internetadresse exw-wallet.com auf ihre behördliche Warnliste gesetzt.

Quelle bzw. abrufbar ist diese Entwicklung bzw. Meldung auf der offiziellen Internetseite der Behörde aus der Schweiz: Warnliste der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA – VIVAEXCHANGE OÜ / EXW

Faktencheck Nr. 17

coin.zone: FMA-Sanktion gegen Krypto-Unternehmen aus Klagenfurt! (Ehemaliger Exchange-Partner von EXW-Wallet)

Faktencheck Nr. 18

Am 27.07.20 hat auch die italienische Finanzmarktaufsichtsbehörde CONSOB eine behördliche Veröffentlichung gegenüber der „EXW-Wallet“, bzw. dem derzeitigen Betreiber der VIVAEXCHANGE OÜ publiziert! Quelle: CONSOB WARNING

Faktencheck Nr. 19

LG Frankfurt: EXW Global AG gegen Markus Miller!

Die Rechtsanwaltskanzlei SBS LEGAL – u.a. hochspezialisiert auf Vertriebsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Presserecht und Kryptorecht – aus Hamburg informiert in ihrem aktuellen BLOG über die aktuellen Entwicklungen mit Bezug auf die Klage (Az.: 3-10 O 14/20) der EXW GLOBAL AG aus dem Fürstentum Liechtenstein gegen Markus Miller vor dem Landgericht in Frankurt am Main.

In diesem Kontext mein ganz großes Lob, für die großartigen Leistungen und den Einsatz, die hohe juristische Expertise und die Vertretung meiner Interessen an meine beiden Top-Anwälte Stephan R. Schulenberg (Bild links) und Tae Joung Kim (Bild rechts) von SBS LEGAL! Die Prozessbevollmächtigten meiner Prozessgegner der EXW Global AG – die dubiose Rechtsanwaltskanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum LHR aus Köln unter Führung ihres Partners RA Arno Lampmann – hat hingegen wieder einmal eine juristische Niederlage erlitten und eine damit verbundene Bauchlandung hingelegt.

BLOG: Kryptorecht: „Plötzlich war sie weg!“ – Klagerücknahme durch EXW Global AG

Faktencheck Nr. 20

Mittlerweile warnt auch die Spanische Finanzmarktaufsicht CNMV vor der EXW-Wallet bzw. dem derzeitigen Betreiber der Vivaexchange OÜ: Quelle CNMV

Faktencheck Nr. 21

Nach wie gibt es keine Auszahlungen (Stand Juli 2022), die geschädigten Anleger werden weiterhin hingehalten und vertröstet. EXW firmiert mittlerweile unter dem Namen EXWORLD bzw. Exchange World.

Faktencheck Nr. 22 – UPDATE vom 28.10.22 : EXW-Wallet: Erste Verhaftung in Österreich!

Faktencheck Nr. 23 – Update vom 04.07.2023: EXW-WALLET: Justiz erhebt Anklage!

Haben Sie Erfahrungen mit EXW? Hinterlassen Sie einen Kommentar unter diesem Beitrag oder Schreiben Sie mir!

Hinweis: Bis zu einer rechtskräftigen Urteilsverkündung gilt selbstverständlich für alle Beteiligten weiterhin die Unschuldsvermutung!

>>> Weiterführende Infos – KRYPTO-X PREMIUM <<<

Markus Miller

Gründer und Chefanalyst KRYPTO-X.BIZ und GEOPOLITICAL.BIZ

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26 Gedanken zu „EXW Wallet – Der Faktencheck zum Untergang!

  1. dieser Pirmin T. als Co-Founder von EXW (und zuvor von Socratescoin !) hat inzwischen eine gemeinsame Firma mit Dennis L. von der MLM-Firma PlatinWorld (StVincent), der Nachfolgerin von Platincoin (HongKong) gegründet: (alltheup consulting)
    dort werden aktuell 670% Jahresenditen versprochen, der Börsenkurs auf coinsbit liegt bei rund 60.000 $ (nach knapp 4 Monaten), die Mkt.Cap damit bei (angeblich) knapp 8 Mrd $, usw. (Quelle: CMC)
    Luxusgüter aller Art wie z.B. Autos, Wohnungen, Yachten, Uhren, usw. soll es dank Ihrer sog. „Ultima-Farm” für die Hälfte geben („50% auf alles !“)
    es ist erstaunlich und frustrierend, wie diese Vertriebsleute einfach so zwischen diesen sehr betrügerisch anmutenden MLMs wandeln können, offenbar ohne jegliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
    der Großteil an Investoren von Socratescoin und EXW warten bis heute auf Ihre Auszahlungen, während ihr Mitgründer in diesen Tagen exzessiv mit dem Kauf von Lambos und Rolex in der Öffentlichkeit prahlt.

  2. „Alles spricht für einen Exit-Scam. Ein mehr als dubioser MLM-Vermittler – Harald „Harry“ Anner – hat dabei alle Youtube-Videos zum Plus Token von seinem Youtube-Kanal gelöscht.“ – Das hat er jetzt offensichtlich auch mit den Videos zu EXW getan. Auf seinem „roxyharry“-Channel ist nichts mehr davon zu sehen!

    1. Updates zur Causa „EXW“ werden fortlaufend eingepflegt in diesen Blog. Zu strafrechtlichen Verfahren – soweit diese nicht öffentlich bereits bekannt sind – kann ich weder Angaben machen, noch Prognosen treffen. Ich bin ja nicht die Staatsanwaltschaft oder die Exekutive. Beste Grüsse Markus Miller

  3. Dürfen jetzt die -sehr sehenswerten- Videos von Börse Stuttgart, die aufgrund der von EXW erwirkten eV wieder online gestellt werden? Das beste war das mit der Einleitung und Anspielung auf die eV

    1. Neben dem Fakt, dass die EXW GLOBAL AG ihre Klage gegen mich vor dem Landgericht Frankfurt zurückgezogen hat, hat die EXW GLOBAL AG vor dem Landgericht Hamburg in 1. Instanz gegen die Börse Stuttgart ebenfalls den Kürzeren gezogen. Anschließend ging die EXW GLOBAL AG in Berufung vor das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) und hat hier auf Empfehlung des dortigen Senats ebenfalls ihre Berufung – notgedrungen – zurückgezogen, weil der Interviewcharakter der Videos anerkannt bzw. hervorgehoben wurde. Die Frage – ob die Videos wieder online gehen – kann ich allerdings nicht beantworten, da die Videos ja von der Börse Stuttgart ins Netz gestellt wurden. Einfach dort einmal nachfragen. Beste Grüße Markus Miller

    1. Habe ich gesehen! Ich habe diese Entwicklungen natürlich auch auf dem Schirm. Ein Hinweis noch hier, ich konnte leider zwei Beiträge die hier verfasst wurden nicht freischalten, weil diese ganz massive Anschuldigungen und Vorwürfte gegen „EXW“ und einen der „Founder“ beinhalteten. Würde ich diese Beiträge freischalten, würde ich gegen eine Einstweilige Verfügung verstoßen die derzeit – noch – offen ist, dafür bitte ich um Verständnis, das hat also mit Sicherheit nichts mit Zensur meinerseits zu tun, sondern ich würde mich juristisch angreifbar machen als Verantwortlicher für diese Plattform. Für weitere Hinweise, gerne auch direkt, bin ich nach wie vor dankbar und vielen Dank auch an dieser Stelle an Alle für die zahlreichen und immer mehr werdenden Zuschriften! Markus Miller

  4. Auf Trustpilot is ja einiges über das aktuelle EXW vorgehen zu lesen.Wann gibt es hier ein Update? Die Geschichte gehört durchleuchtet und Verantwortlichen Batista & Trogger zur Rede gestellt

  5. Guten Tag Herr Miller,
    danke für ihre gründliche und aufschlussreiche Ausführung zu EXW.
    Allerdings wünsche ich mir von Ihnen eine gründliche Ausführung über Stellst Fund. Können Sie mir was dazu sagen bzw falls Sie darüber schon einen Artikel verfasst haben mir den Link dazu zukommen lassen. Vielen Dank für Ihre Mühe.
    Mit freundlichen Grüßen
    Mandy Böttcher

  6. Guten Tag
    Selber habe ich bisher nicht in den EXW-Token investiert. Daher sehe ich mich eher als unparteiisch.
    Ich habe den Artikel gelesen und mir ist der Artikel 8 im deutschen Grundgesetz aufgefallen, da ich offensichtlich den Zusammenhang zu diesem Grundgesetz und dem Artikel nicht verstehe oder dieser keinen Sinn ergibt.
    Beiläufig möchte ich meine Meinung zu der relativ aggressiven Schreibweise äussern, da mich das Wort „eigentlich“, welches nur zur Verstärkung der vorwurfsvollen Äusserung in der Email an Marc Bendrat dient, stört und mir sehr unseriös erscheint. Leider wurden in der genannten Email auch sehr viele Ausrufezeichen verwendet und der Ausdruck „Bitte beschreiten Sie den Rechtsweg gegen mich!“ soll anscheinend zur Provokation dienen. Dies ist meiner Meinung nach sehr schade, weil mir somit klar wird, dass Herr Marc Bendrat, welcher eine hochachtungsvollere Nachricht geschrieben hatte, auf keine solchen provokativen Mittel angewiesen ist um auf solch einen „Meinungsunterschied“ Stellung zu nehmen.
    Freundliche Grüsse
    Marko Mijac

    1. Vielen Dank für Ihre sachliche Kritik Herr Mijac, die ich gerne zur Kenntnis nehme. Ich gebe Ihnen durchaus recht, wobei die Verwendung eines „Ausrufezeichens“ jetzt schlicht und einfach ein legitimes, grammatikalisches Stilmittel ist. Nicht mehr und nicht weniger. Ich kann Ihnen allerdings mitteilen, dass ich mittlerweile mit Herrn Marc Bendrat einen direkten und auch konstruktiven Austausch pflege, ohne Anwalt! Ebenso sehen Sie im weiteren Verlauf meines BLOGS, dass Marc Bendrat mit seinem Unternehmen Cryptotrustconsulting nicht mehr als Kooperations- bzw. Tradingpartner für EXW fungiert! Beste Grüße Markus Miller

  7. Hallo Guten Abend.
    Frage .
    Es geht um EXW.wie erlich ist das wallet alle sagen der erst beste wallet auf das jahr 2019.2020 ist stimmt das lohnt sie mit zu machen angeblich haben ja gewohnnen der erst beste traider und der erst bester wallets auf erden.
    Besten Dank für die verständnis.

    Fteundlichen grüsse.

  8. Hallo,
    am 04.01 hat EXW ein großes Event in Wiesbaden. dort werden wieder Millionen von ahnungslosen Menschen eingesammelt, die hoffen, damit reich zu werden. Warum schickt man nicht einfach die Staatsanwaltschaft und die Polizei dahin um zu verhindern, das Networker Finanzgeschäfte vermitteln, für die sie keine Erlaubnis haben. Dies dürfte doch für jemanden der gute Kontakte zur Staatsanwaltschaft pflegt kein Problem sein.

  9. Es sind auch mehrere Personen unter Team auf der EXW Wallte Seite zu sehen, welche auch bei folgender Seite https://socratescoin.io/ aufgeführt waren. Schon lange ist bezüglich dem socratescoin nichts zu hören. Gibt es dazu Informationen? Vielen Dank für die Recherche über EXW.

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